Hallo zusammen, muss ich auch Kinderdaten für Kinder über 25 anlegen?
Die Elterneigenschaft wurde bereits über die Steuerdaten nachgewiesen, ist aber mittlerweile nicht mehr in den Steuerdaten sichtbar. Werden diese AN jetzt als kinderlos behandelt? Muss ich auch hier jetzt Kinderdaten erfassen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Nein, der Aufwand wäre unnötig.
Der AN wird nicht als kinderlos behandelt. Wenn einmal ein KfB über ELStAM zurückgemeldet wurde, wurde der Haken "Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose nicht berechnen / Elterneigenschaft nachgewiesen" gesetzt.
Diesen auch nicht wieder aushaken, da die Elterneigenschaft lebenslang gilt.
Danke!!!
Das erste Kind kann aber doch unter 25 Jahre sein oder über 25 Jahre. Woher weiß Lodas dass das erste Kind, das eingetragen wird, auch überhaupt das erste Kind von dem AN ist und nicht nur das erste Kind unter 25?
Für die Berechnung des PV-Beitrags sind Kinder über 25 ja irrelevant. D.h. wenn die Mitarbeiterin z.B. 3 Kinder 28, 26, 24 hat, wird nur das jüngste für den PV-Satz berücksichtigt und sie zahlt genauso viel wie ihr Kollege, der erst ein Kind 2 hat. LODAS braucht von den Kindern über 25 also auch nichts wissen für die Berechnung.
@sssrrr schrieb:Das erste Kind kann aber doch unter 25 Jahre sein oder über 25 Jahre. Woher weiß Lodas dass das erste Kind, das eingetragen wird, auch überhaupt das erste Kind von dem AN ist und nicht nur das erste Kind unter 25?
Es ist doch egal, ob es das 3. Kind ist (2x über 1x unter 25). Alle, die über 25 sind, werden für den Abschlag nicht berücksichtigt. Also würde ich nur dieses Kind, das unter 25 ist, eintragen.
Natürlich können Sie alle (überspitzt gesagt) 10 Kinder des Arbeitnehmers eintragen. Wenn aber nur 1 davon unter 25 ist, erhält der Arbeitnehmer keinen Abschlag auf die Pflegeversicherung. Aber dieses 1 Kind würde ich eintragen, weil (wer weiß) ja noch ein 2. Kind unter 25 dazukommen könnte.
..:: Edit: zu lange geschrieben^^ ::..
Ah ok gut verstanden danke
Hallo tbehrens,
wird der Haken manuel gesetz "Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose nicht berechnen / Elterneigenschaft nachgewiesen" oder erfolgt das über die Rückmeldung über ELStAM KfB.
Liebe Grüße
Hallo,
wenn in LODAS ein Kinderfreibetrag erfasst oder über ELStAM zurückgemeldet wird, wird automatisch das Kontrollkästchen Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose nicht berechnen/ Elterneigenschaft nachgewiesen aktiviert.