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Pfändung zwei Einkommensquellen

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letzte Antwort am 28.02.2019 14:34:54 von juflo
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juflo
Einsteiger
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Hallo zusammen,

wer kann mir helfen? Und das an Karneval 😉

Ich habe eine Pfändung vorliegen. Zu berücksichtigen ist einmal das Gehalt meines Arbeitgeber zuzüglich einer Witwenrente.

Ich habe alles mit dem Assistenten eingerichtet, kann aber nirgendwo die zu berücksichtigende Rente eintragen.

Daher wird nicht gepfändet.

Weiß jemand weiter?

Vielen Dank.

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 5
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Hallo,

legen Sie eine neue Lohnart mit der Stammlohnart 200 an. Schlüsseln Sie die Steuer/SV-Behandlung auf "0", nehmen Sie die Erstattung bei LFZ raus und lassen Sie die Pfändbarkeitsschlüsselung. Nennen Sie sie z.B. "zusätzl.Betrag f.Pfändung"

Erfassen Sie ihn als Festbezug beim AN. Das sollte dann reichen.

LG

VM         

LG
VM
juflo
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Hallo

vielen Dank für die Antwort.

Ich möchte das aber nicht auf der Gehaltsabrechnung stehen haben.

Hat sonst noch jemand eine Idee?

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 4 von 5
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Hallo,

dann nehmen Sie die genannte neue Lohnart, um monatlich den Pfändungsbetrag zu berechnen, nehmen dann die Lohnart wieder raus und erfassen den errechneten Betrag als festen Abzugsbetrag.

Anders wird es nicht funktionieren.

LG
VM

LG
VM
juflo
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
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Hallo,

ja stimmt das kann ich machen. Vielen Dank.

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letzte Antwort am 28.02.2019 14:34:54 von juflo
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