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Pfändung bei Nebeneinkommen

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letzte Antwort am 02.11.2022 15:54:13 von Matthias_Platz
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m_albers
Beginner
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Nachricht 1 von 4
505 Mal angesehen

Hallo,

wir rechnen über Lohn und Gehalt ab.

Ein Arbeitnehmer hat mehrere Beschäftigungen und hat eine Pfändung laufen. Die Einkommen aller Beschäftigten werden zusammengerechnet. Es ergibt sich ein Betrag für die Pfändung.

Problem: Ein anderer Arbeitgeber zahlt schon einen Betrag an vorrangige Forderungen. Diesen Betrag muss ich berücksichtigen.

Meine Frage nun: Wo trage ich diesen Betrag ein, sodass er berücksichtigt wird.

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t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 4
396 Mal angesehen

Hallo,

grundsätzlich sollten Sie sich sinnvollerweise auf einen Arbeitgeber einigen, der für alle abführt. Alles andere führt nur zu Durcheinander. Ggf. mit dem anderen Arbeitgebern und den Gläubigern abstimmen.

Sollten Sie tatsächlich zuerst den bevorrechtigten Bereich abrechnen wollen, würden Sie meiner Ansicht nach nicht um die manuelle Berechnung rumkommen und dann feste Abzugsbeträge bei den Pfändungen erfassen.

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Rosi0812
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
286 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe den umgekehrten Fall. 

Ich rechne zuerst ab und teile dem 2. Arbeitgeber das Nettoentgelt mit. 

Lohn und Gehalt ermittelt einen pfändbaren Betrag (auschließlich bei der Abrechnung mit Jahresleistung).

Wie bekomme ich den Betrag aus der Abrechnung, damit ihm das Geld nicht noch zusätzlich abgezogen wird?

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

 

Rosi0812

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
250 Mal angesehen

Hallo,

 


leider können wir Ihren geschilderten Sachverhalt pauschal nur schwer beurteilen und eine Lösung bieten.


Wenden Sie sich bitte über einen der üblichen Servicekanäle an uns, sodass eine individuelle Prüfung unsererseits erfolgen kann.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 02.11.2022 15:54:13 von Matthias_Platz
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