Hallo,
wir rechnen über Lohn und Gehalt ab.
Ein Arbeitnehmer hat mehrere Beschäftigungen und hat eine Pfändung laufen. Die Einkommen aller Beschäftigten werden zusammengerechnet. Es ergibt sich ein Betrag für die Pfändung.
Problem: Ein anderer Arbeitgeber zahlt schon einen Betrag an vorrangige Forderungen. Diesen Betrag muss ich berücksichtigen.
Meine Frage nun: Wo trage ich diesen Betrag ein, sodass er berücksichtigt wird.
Hallo,
grundsätzlich sollten Sie sich sinnvollerweise auf einen Arbeitgeber einigen, der für alle abführt. Alles andere führt nur zu Durcheinander. Ggf. mit dem anderen Arbeitgebern und den Gläubigern abstimmen.
Sollten Sie tatsächlich zuerst den bevorrechtigten Bereich abrechnen wollen, würden Sie meiner Ansicht nach nicht um die manuelle Berechnung rumkommen und dann feste Abzugsbeträge bei den Pfändungen erfassen.
Hallo zusammen,
ich habe den umgekehrten Fall.
Ich rechne zuerst ab und teile dem 2. Arbeitgeber das Nettoentgelt mit.
Lohn und Gehalt ermittelt einen pfändbaren Betrag (auschließlich bei der Abrechnung mit Jahresleistung).
Wie bekomme ich den Betrag aus der Abrechnung, damit ihm das Geld nicht noch zusätzlich abgezogen wird?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Rosi0812
Hallo,
leider können wir Ihren geschilderten Sachverhalt pauschal nur schwer beurteilen und eine Lösung bieten.
Wenden Sie sich bitte über einen der üblichen Servicekanäle an uns, sodass eine individuelle Prüfung unsererseits erfolgen kann.