Guten Morgen zusammen,
ich muss mich mal bei euch rückversichern.
Wir haben einen Mitarbeiter der felsenfest davon überzeugt ist, dass unsere Sonderzahlung nicht bzw. nur zur hälfte pfändbar ist. Weil er hat diesen Beitrag gelesen: Weihnachtsgeld: Keine Pfändung bis 780 Euro | Verbraucherzentrale.de
M.E.n ist die Sonderzahlung nach §20 TVÖD aber kein Weihnachtsgeld. Sie wird zwar im November gezahlt, aber für die Leistung im gesamten Jahr.
Ich konnte jetzt aber keinen Beitrag finden der explizit sagt, dass sich bei der Sonderzahlung nach TVÖD nichts ändert, aber das heißt dann für mich auch, dass sich nichts ändert.
Habt ihr vielleicht einen aktuellen Beitrag dazu oder sehr ihr das alles anders?
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
das BAG hat mal entschieden, dass die Jahressonderzahlung im TVöD kein Weihnachtsgeld im pfändungsrechtlichen Sinne ist
10 AZR 233/15 - Das Bundesarbeitsgericht
Ist schon etwas her. Insoweit weiß ich nicht, ob sich an den Regelungen mittlerweile etwas geändert hat...
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dank.
Das Urteil hatte ich auch gefunden, wollte meiner Chefin aber etwas aktuelleres vorlegen.
Dennoch gehe ich dann davon aus, dass wenn es keine Infos zu einer Änderung dazu gibt, es auch keine Änderung gibt.
@Momo1 schrieb:wollte meiner Chefin aber etwas aktuelleres vorlegen.
Hierzu hätte dann vermutlich erst einmal die Regelung der Jahressonderzahlung im TVöD geändert werden müssen. Und diese ist in diesem Hinblick m.E. seitdem unverändert.