Hallo,
ich habe eine Auszubildende die Ihre Abschlussprüfung nicht bestanden hat. Der Ausbildungsvertrag wurde allerdings nach §8 BBiG verlängert. Während dieser Verlängerung bis zur bestandenen Prüfung, welcher Personengruppenschlüssel ist der richtige?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Warum sollte der sich ändern? Die Ausbildung besteht doch fort.
Vielen Dank. Es ist allerdings nicht hilfreich eine Frage mit einer Frage zu beantworten. Aber dann kann ich bei der 102 bleiben.
Mir wurde gesagt ich soll den Schlüssel ändern. Da ich mir nicht sicher war wollte ich eine zweite Meinung.
Heisst ja nicht, dass meine Meinung richtig ist. Daher meine Frage. Irgendwie mussten Sie ja zu der Ansicht gekommen sein. Aber um auf die Ursprungsfrage zurück zu kommen: habe mir eben mal schnell alle Schlüssel angesehen - wüsste nicht welcher besser passt.
@StephiD schrieb:
Mir wurde gesagt ich soll den Schlüssel ändern.
Wer hat das denn gesagt? Und auf was sollte nach der Meinung desjenigen geändert werden?
Und Entschuldigung, wenn ich auch wieder Fragen stelle.
Ich danke Ihnen für Ihre Antworten. Ich selbst bin der Meinung sofern das BBiG gilt muss auch der Personengruppenschlüssel für Auszubildende genutzt werden. Die Kollegin anderer Meinung konnte mir keine Grundlage nennen. Da Sie, Ihren Fragen nach zu urteilen, auch eher meine Meinung vertreten. Bin ich zufrieden und rechnen mit der 102.