abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Pauschalversteuerung nach § 40 ESTG

8
letzte Antwort am 07.03.2024 21:40:04 von wicki04
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Manko
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 9
218 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

wir haben im letzten Jahr drei Betriebsveranstaltungen gehabt und müssen die dritte nun nach § 40 EStG mit 25 % pauschal versteuern.

 

Wie bzw. wo gebe ich diesen abweichenden Prozentsatz im Lodas ein, wenn der Arbeitgeber dies komplett übernimmt. Es soll quasi gar nicht auf dem Lohnschein abgebildet werden.

 

Vielen Dank schon im Voraus!

 

Manko

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 9
213 Mal angesehen

Hallo Manko,

 

die pauschale Lohnsteuer, der Soli daraus und die pauschale Kirchensteuer dazu musst du manuell berechnen und dann unter Mandantendaten -> Steuer -> Allgemeine Daten -> Register "Nebenbuchführung pauschale Steuern" eintragen. Anschließend werden die Werte mit der nächsten Lohnsteuer-Anmeldung ans Finanzamt übermittelt und abgeführt.

 

 

Gruß

Björn

0 Kudos
Lohnnutzer
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 9
209 Mal angesehen

Die Pauschalsteuer kann manuell berechnet und über die Nebenbuchführung erfasst werden. Dann steht es nicht auf der Gehaltsabrechnung 

 

In diesem Fall besteht aber Sozialversicherungspflichtig und es funktioniert nur über die Gehaltsabrechnung.

Der Arbeitgeber kann die SV übernehmen - dann Hochrechnung 

0 Kudos
schwettscher
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 9
192 Mal angesehen

Hallo Manko,

 

für LODAS: wir legen eine neue Personalnummer 99 - Betriebsveranstaltungen an (Eintritt/Austritt für den Monat, in dem die Veranstaltung gewesen ist). 

 

Dann wird die Lohnart 235 Sachbezug angelegt. 

 

Hier ein Auszug aus dem DATEV Dok. 5303213:

 

schwettscher_0-1709833066559.png

 

Dann verwenden wir in den Bewegungsdaten Lohnart 235 mit dem zu versteuernden Gesamt-Betrag.

 

Es taucht bei keinem Mitarbeiter auf, bei der ´Fake`- Personalnummer genügt allein die Bezeichnung Betriebsveranstaltung (als Name) und dann noch die Staatsangehörigkeit.

So kann auch immer nachvollzogen werden, dass diese Veranstaltung abgerechnet wurde.

Klappt prima bereits viele viele Jahre.

 

Viele Grüße

 

Ariane Schwettscher

DELTA Steuerberatungsgesellschaft mbH
Bad Segeberg
0 Kudos
Lohnnutzer
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 9
187 Mal angesehen

Ist das nicht sehr umständlich? Über die Nebenbuchführung ist es noch ganz einfach und ohne extra Personalnummer.

 

Davon abgesehen sehe ich in dem geschilderten Fall SV-Pflicht für die Arbeitnehmer.

Dann funktioniert es nach meiner Meinung nur individuell über die Gehaltsabrechnung der Mitarbeiter.

0 Kudos
greese
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 6 von 9
173 Mal angesehen

Wenn dieser Weg gewählt wird, wie wird sichergestellt, dass durch den Gesamtbetrag der Feier die Personalkosten nicht "erhöht" werden? Denn in der Regel wurde/wird die Feier ja über andere Wege bezahlt. 

Werden wirklich nur pausch.-Steuern ermittelt? Bin auch gerade auf der Suche nach einer eleganten Lösung, allerdings mit KoSt-Zuordnung.

 

Viele Grüße

Greese 

0 Kudos
wicki04
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 9
169 Mal angesehen

Hier gibt es keine elegante Lösung. Hier muss über die Lohnabrechnung versteuert und verbeitragt werden. Verbeitragung/ Sozialversicherungsplicht muss nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung erfolgen. Wir sind ja bereits im März. 

https://www.haufe.de/personal/entgelt/betriebsveranstaltungen/pauschalversteuerung-einer-betriebsveranstaltung_78_429216.html

 

KOB
greese
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 8 von 9
164 Mal angesehen

Danke für den Hinweis. In meinem Fall ist es eine Betriebsfeier aus 2024. Hatte schon einen eigenen Post aufgemacht, vor ein paar Tagen. Und DATEV hat mich gebeten, über einen SK den Fall zu besprechen (und eventuell zu lösen).

0 Kudos
wicki04
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 9
156 Mal angesehen

Die Pauschalierung wird ja angewendet, wenn der Freibetrag überschritten wird oder eine dritte Feier stattfindet. In beiden Fällen wäre es zusätzlicher Arbeitslohn/Geldwerten Vorteil der in dem Fall pauschaliert wird. Meines Erachtens werden ja die Personalkosten durch diesen Geldwerten Vorteil, der hier entsteht, erhöht. Oder habe ich einen Denkfehler?

KOB
0 Kudos
8
letzte Antwort am 07.03.2024 21:40:04 von wicki04
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage