Guten Morgen,
ich habe letzte Woche einen Anruf vom Finanzamt erhalten.
Es geht um die im Januar versendete Lohnsteueranmeldung, nachdem wir Rückrechnungen hatten und die Steuer mit Entstehung geschlüsselt hatten.
Der Finanzbeamte reklamierte, dass in der Lohnsteueranmeldung die pauschale Lohnsteuer nicht aufgeteilt wurde nach Vorjahr, lfd. Jahr ... so wie es in der normalen Lohnsteuer gemacht wurde.
Uns wurde gesagt, dass die pauschale Steuer unbedingt ins Jahr der Entstehung muss, daher bittet er um Korrektur (keine Ahnung, wie ich das korrigieren soll).
Im Lohnjournal Januar wurde die pauschale Steuer sehr wohl mit der Kennzeichnung NB VJ aufgeteilt. Also haben wir doch bei den Nachberechnungen an sich nichts falsch gemacht. Wieso wird das so nicht auf der Lohnsteueranmeldung dargestellt?
Danke für die Hilfe.
Christine Scherer
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@ChSch schrieb:
Der Finanzbeamte reklamierte, dass in der Lohnsteueranmeldung die pauschale Lohnsteuer nicht aufgeteilt wurde nach Vorjahr, lfd. Jahr ... so wie es in der normalen Lohnsteuer gemacht wurde.
Eine Aufteilung der Pauschalsteuer auf aktuelles Jahr / Vorjahr / Folgejahr sieht auch das ELSTER-Formular für die Lohnsteueranmeldung 2021 nicht vor.
@ChSch schrieb:
Uns wurde gesagt, dass die pauschale Steuer unbedingt ins Jahr der Entstehung muss, daher bittet er um Korrektur (keine Ahnung, wie ich das korrigieren soll).
Wenn also die Pauschalsteuer im Vorjahr gemeldet werden muss, kann dies nur durch manuelle Korrektur der Lohnsteueranmeldung Dezember 2020 (über ELSTER oder DÜ-Protokoll Lohnsteueranmeldung) erfolgen. Entsprechend muss dann aber auch die Lohnsteueranmeldung 01/2021 manuell korrigiert werden und die dort gemeldete Pauschalsteuer für das Vorjahr rausgenommen werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
ich danke ihnen für Ihre Antwort. Sie haben mir schon mehrfach geholfen! Danke.
Mit dieser Antwort - auch das Elsterformular bietet diese Aufteilung nicht - werde ich mich an das Finanzamt wenden 😉
Danke!
Christine Scherer
@ChSch schrieb:
Mit dieser Antwort - auch das Elsterformular bietet diese Aufteilung nicht - werde ich mich an das Finanzamt wenden 😉
Viel Erfolg!