Hallo Zusammen,
folgendes Problem haben wir:
Eine AN eines Mandanten hat letzten Monat geheiratet. Ihr Mann hat zwei Kinder (21 und 25 Jahre, die beide berufstätig sind). Durch die Heirat hat nun die Mitarbeiterin 0,5 Kinderfreibeträge in die Lohnsteuerabzugsmerkmale bekommen.
Sie hat als Stiefmutter jedoch keinen Anspruch auf Befreiung des PV-Zuschlags, da die Kinder nicht im gleichen Haushalt leben und die Berufsausbildung abgeschlossen haben.
Lodas berechnet aufgrund der ELSTAM-Daten automatisch keinen PV-Zuschlag. Selbst wenn das Häkchen "Elterneigenschaft nachgewiesen" herausgenommen wird.
Wie löst man dieses Problem?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
hier gibt es einen schönen Beitrag dazu:
Herr @Uwe_Lutz hat es im Beitrag 5 treffend geschrieben.
Kinderlose ist die Mitarbeiterin nach Auffassung der Sozialversicherung nicht mehr.
Viele Grüße
T. Reich
Du musst einfach den Haken setzen, dass der Zuschlag trotz Ki.Frbrt. berechnet werden soll.
Danke pogo.
Das habe ich gesucht.
@t_r_ schrieb:Hallo,
hier gibt es einen schönen Beitrag dazu:
Herr @Uwe_Lutz hat es im Beitrag 5 treffend geschrieben.
Kinderlose ist die Mitarbeiterin nach Auffassung der Sozialversicherung nicht mehr.
Viele Grüße
T. Reich
Soo habe ich das nicht formuliert/gemeint.
Bisher war es so, dass ein SV-Prüfer dies nicht weiter verfolgt/geprüft hat, wenn ein Kfb bei den ELStAM-Daten gemeldet wurde - so stand es ja auch im Schreiben der SozVers-Träger dazu.
Aber: Dies würde ich für künftig bei Kindern unter 25 Jahren nicht mehr zwingend erwarten. Da kann eine weitere Prüfung kommen.
Sorry, ich wollte das nicht in den Mund legen. 🙊
Es ging mir tatsächlich mehr darum, dass es so aktueller Stand ist und Sie daran noch einmal erinnert haben. 😀
Wir haben gestern am aktuellen Datev-Seminar zum Thema PV-Zuschlag teilgenommen.
Dort sagte man ganz klar, dass die Kinder nur bei Stiefeltern zu berücksichtigen sind, wenn Sie im gleichen Haushalt leben und die Anspruchsvorraussetzungen für die Familienversicherung erfüllen.
Das trifft bei dem vorliegenden Fall, trotz des Kinderfreibetrages, nicht vor. Somit muss die Stiefmutter in unserem Fall den PV-Zuschlag zahlen.
Durch den freundlichen Hinweis von Pogo konnten wir dies nun in Lodas auch entsprechend umsetzen.
@t_r_ schrieb:Sorry, ich wollte das nicht in den Mund legen. 🙊
Es ging mir tatsächlich mehr darum, dass es so aktueller Stand ist und Sie daran noch einmal erinnert haben. 😀
Kein Problem. 😀
Ich fand es nur wichtig, darauf hinzuweisen, dass dies für künftig vermtl. so nicht mehr gilt.