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PKW nur tatsächliche Kosten abrechnen

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letzte Antwort am 18.01.2024 15:01:53 von Astrid_Preuß
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Rosi0812
Einsteiger
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Liebe Community,

 

ich benötige dringend Ihre/Eure Hilfe, da die anstehende Korrektur zwingend vor der Januar-Abrechnung laufen muss.

 

Ein Mitarbeiter hat im vergangenen Jahr aus Schadenregulierungsgründen (Nichtlieferung eines bestellten Autos, spätere Stornierung) vom Autohaus über viele Monate ein Auto kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommen, bevor wir es dann im Dezember kaufen konnten (Vorführwagen). Dass sich das so lange hinzog, war nicht vorauszusehen. 

 

Laut Steuerberater musste ich im Dezember noch schnell alle Monate rückwirkend mit der 1%-Regelung abrechnen - habe ich auch aufgrund der Kürze der Zeit getan.

 

Jetzt gibt es wohl nach erneuter Prüfung durch den Steuerberater die Möglichkeit, nur die tatsächlich angefallenen Kosten (monatlich) abzurechnen. Hierzu soll es eine Lohnart geben, die "laufende Zuzahlungen für PKW-Kosten/Monat" oder so ähnlich heißen soll. Da die Mitarbeiterin des Steuerberaters nicht mit Lohn und Gehalt abrechnet, bin ich ein bisschen ratlos, welche Lohnart ich hier nutzen könnte. Und ich weiß auch gar nicht, wie die Lohnart konfiguriert sein soll.

 

Hatte schon mal jemand so einen Fall oder weiß hierüber Bescheid?

Vielen lieben Dank!

lohnhilfe
Meister
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Rosi0812
Einsteiger
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Das sieht vielversprechend aus. Ich prüfe das gleich mal. 

Vielen Dank!

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Rosi0812
Einsteiger
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ja, das ist tatsächlich genau das, was ich gesucht habe. 

Es gibt allerdings noch eine Unsicherheit: Wenn ich die Kontrollkästchen (Stammdaten/Besonderheiten/Firmenwagen) deaktiviere, muss ich dann auch das Häkchen bei der Pauschalversteuerung (15 Tage/Monat) deaktivieren? Das steht da leider nicht...

Kann hier jemand helfen?

 

Vielen Dank.

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


es reicht völlig aus, wenn Sie die Kontrollkästchen für die Abrechnung von Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte deaktivieren. Damit wird das pauschalierbare Volumen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ebenfalls nicht berechnet, auch wenn das Kontrollkästchen aktiviert bleibt.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 18.01.2024 15:01:53 von Astrid_Preuß
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