Guten Morgen,
eine MA ist während bestehender Elternzeit wieder schwanger geworden. Jetzt will sie die Elternzeit unterbrechen, Gehalt im Beschäftigungsverbot bekommen, und nach der Geburt des 2. Kindes die restliche Elternzeit des 1. Kindes ( 10 Monate) an die Elternzeit des 2. anhängen.
Geht das?
Freue mich auf Infos!
VG
Ruth
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Tag,
Ja. Genauso müssen Sie (leider) verfahren.
Beenden Sie die Elternzeit, legen Sie einen neuen Mutterschutzfall mit Beschäftigungsverbot an, dann Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, neue Elternzeit usw.
Grundlagen dazu finden Sie im Dokument 1021680.
Ich habe diese Fälle mehrfach gehabt. Sie müssen nur vorher überlegen welches Gehalt bzw. welcher Mutterschutzlohn während des Beschäftigungsverbotes gezahlt wird. Tarifverträge, Lohnerhöhungen bei vergleichbaren MA etc. beachten.
Viele Grüße
Hallo,
ich würde gerne wissen, wie ich verfahre, wenn sich eine Mitarbeiterin in der Elternzeit befindet, uns ein Beschäftigungsverbot vorlegt, aber keine vorzeitige Beendigung der Elternzeit beantragt.
Lodas rechnet mir ab dem Beschäftigungsverbot vollen Lohn aus, die Elternzeit wurde aber doch von der Mitarbeiterin nicht beendet.
Ich habe die 1.Elternzeit des ersten Kindes in den Fehlzeiten hinterlegt und die MuSchu-Frist des zweiten Kindes nicht in die Fehlzeiten übertragen.
Darf ich das Beschäftigungsverbot nicht in Lodas hinterlegen?
Vielen lieben Dank
Michaela Kraft
Hallo Frau Kraft,
wenn die Mitarbeiterin die Elternzeit nicht beendet hat, dann brauchen Sie das Beschäftigungsverbot nicht zu erfassen.
Gruß
Björn
Hallo Ruth,
wenn die Mitarbeiterin in Elternzeit Teilzeit beschäftigt ist, dann greift hier das Beschäftigungsverbot (die Elternzeit als Fehlzeit wird beendet, neuen MuSchuFall anlegen mit Beschäftigungsverbot).
Ist sie allerdings nicht Teilzeit beschäftigt, halte ich den Fall für rechtlich grenzwertig. Für mich klingt es dann nach einer finanziellen Bereicherung durch das Sozialsystem.
Dem Arbeitgeber würde ich auch dazu abraten, der frühzeitigen Beendigung der Elternzeit zuzustimmen. Nicht zuletzt, da in Zeiten des Beschäftigungsverbotes auch Urlaubsanspruch entsteht - den der AG dann irgendwann bewilligen/auszahlen müsste.
Liebe Grüße
Anne Koch
Hallo,
hier würde ich ggf. einmal Rücksprache mit einem Rechtsanwalt nehmen. Grundsätzlich darf ja die Elternzeit unterbrochen werden, wenn ein weiteres Kind kommt. Die Frage wäre ja, ob nicht ggf. die Einreichung eines Beschäftigungsverbots als eine Erklärung der Beendigung der Elternzeit betrachtet werden könnte.
Viele Grüße
T. Reich