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Neue Geringfügigkeitsgrenze ab 2019?

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letzte Antwort am 31.10.2018 10:00:36 von Gelöschter Nutzer
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a_e_
Einsteiger
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Hallo Community,

beim Thementag Personalwirtschaft wurde vom Referenten angesprochen, dass ab 2019 wohl die Geringfügigkeitsgrenze angehoben werden soll:

und zwar auf das 53-fache des Mindestlohns. Das wären ja dann 487,07 € (9,19 € x 53)

Hat davon jemand schon was gehört? Es ist überhaupt nichts dazu zu finden.

Oder haben wir was falsch verstanden?

Viele Grüße

A.E.

mariko
Einsteiger
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Nachricht 2 von 4
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Das ist ein Gesetzesänderungsvorschlag des Landes NRW. Die Datev hat dazu eine Pressemitteilung des Bundesrats veröffentlicht: Dynamisierung von Minijobs

a_e_
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Vielen Dank!

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 4 von 4
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Bitte nicht 487,07€ es ist ja alles schon kompliziert genug.....,

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letzte Antwort am 31.10.2018 10:00:36 von Gelöschter Nutzer
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