Hallo Community,
beim Thementag Personalwirtschaft wurde vom Referenten angesprochen, dass ab 2019 wohl die Geringfügigkeitsgrenze angehoben werden soll:
und zwar auf das 53-fache des Mindestlohns. Das wären ja dann 487,07 € (9,19 € x 53)
Hat davon jemand schon was gehört? Es ist überhaupt nichts dazu zu finden.
Oder haben wir was falsch verstanden?
Viele Grüße
A.E.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das ist ein Gesetzesänderungsvorschlag des Landes NRW. Die Datev hat dazu eine Pressemitteilung des Bundesrats veröffentlicht: Dynamisierung von Minijobs
Vielen Dank!
Bitte nicht 487,07€ es ist ja alles schon kompliziert genug.....,