Hallo,
ich habe folgendes Szenario:
Eine Arbeitnehmerin, auf Vollzeitbasis angestellt geht ab August 2014 - Juni 2017 in ihre 1.Elternzeit. Während der 1. Elternzeit hat sie als Minijobberin gearbeitet. Hierfür wurde eine zweite Personalnummer angelegt. Nun ist die Arbeitnehmerin während der 1. Elternzeit wieder schwanger geworden. Die 2. Elternzeit (Mai 2016 bis März 2019) wurde in den Fehlzeiten des Minijobs erfasst.
Jetzt endet ja die 1. Elternzeit regulär während der 2. Elternzeit, die Arbeitnehmerin arbeitet aber nicht wieder, sondern bleibt in Elternzeit.
Mein Problem: Was muss ich machen, damit weiterhin kein Gehalt abgerechnet wird?
Ich habe gehört, dass man wie folgt hätte vorgehen müssen:
Die Elternzeit für das erste Kind endet "fiktiv" mit dem Tag vor Beginn des Mutterschutzes des zweiten Kindes. Dies hätte man in den Fehlzeiten der Vollzeit-Personalnummer als Ende der 1. Elternzeit erfassen müssen.
Der Mutterschutz und die Elternzeit für das zweite Kind hätten dann bei der Vollzeit-Personalnummer erfasst werden müssen und nicht bei der Minijob-Personalnummer. Die Personalnummer für den Minijob hätte dann mit Beginn des 2. Mutterschutzes abgemeldet werden müssen.
Wäre das richtig?
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus
LG Sarah
Hallo,
hier finden Sie Informationen zu dieser Problematik:
Elternzeit - Familien-Wegweiser des Bundesfamilienministeriums
Die Elternzeit konnte, musste aber nicht, vorzeitig beendet werden. Die zweite Elternzeit gilt ja für das gesamte Beschäftigungsverhältnis, der Minijob gehört dem Grunde ja zum "normalen" Beschäftigungsverhältnis, also müsste die zweite Elternzeit auch in der ersten Personalnummer berücksichtigt werden. Wurde der Minijob während der zweiten Elternzeit nicht mehr ausgeübt, müsste er beendet werden.
Abrechnungsseitig kann Ihnen besser geholfen werden, wenn Sie das Lohnprogramm angeben. Sinnvoll ist die Ergänzung in der Überschrift. Sie können das auch noch nachträglich vornehmen, in dem Sie auf der rechten Seite über "Bearbeiten" die Überschrift ändern.
Viele Grüße
T. Reich
Vorab vielen Dank für die Antwort T. Reich.
Wie sieht es denn aber aus, wenn ich den Minijob jetzt rückwirkend abmelde und die Daten vom Mutterschutz und die Elternzeit vom zweiten Kind in die erste Personalnummer übernehme. Werden mir dann für die erste Personalnummer rückwirkend korrigierte Abrechnungen hinsichtlich des Mutterschutzzuschuss erstellt?
Viele Grüße
Sarah
Moin,
grundsätzlich ja.
Ich empfehle, hier unbedingt Probeabrechnungen für beide Personalnummern zu erstellen. Darin sehen Sie zum Einen, welche Daten in die Abrechnungen einfließen und auch welche Entgeltbescheinigungen bzw. AAG-Erstattungsanträge übermittelt würden. So können Sie dies ggf. noch vor der Abrechnung anpassen.
Das Problem liegt hier darin, dass vom Programm der Zuschuss nicht automatisch ermittelt werden kann, da für die letzten drei Monate vor Beginn des Zuschusses unter der 1. Personalnummer ja keine Entgelte abgerechnet wurden.
Ich empfehle, hier mit der Krankenkasse abzustimmen, welche Monate/Entgelte zu berücksichtigen sind.
Viele Grüße
Uwe Lutz