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Negatives Istentgelt bei KUG

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letzte Antwort am 05.10.2021 00:01:33 von Uwe_Lutz
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Xela
Beginner
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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Beispiel der manuellen Berechnung von KUG von der datev Seite https://www.datev.de/dnlexom/v2/content/files/st1751056651.pdf

 

Wenn ich in diesem Beispiel eine einzige Sache ändere erhalte ich ein negatives Istentgelt, was keinen Sinn ergibt. Folgendes habe ich gemacht:

 

Wir wählen den Juli 2020. Dieser hatte 23 Arbeitstage(Mo-Fr). Das sind 23*8 = 184Std. Nehmen wir an ein Arbeitnehmer hat einen Tag gearbeitet und der Rest des Monats war Kurzarbeit. Damit ergibt sich:

  • Arbeit: 8Std 
  • Kurzarbeit: 176Std. (Also 176Std statt wie im Beispiel 56Std, was möglich ist, da der Juli 2020 genau so war.)

Im dritten Abschnitt des oben genannten Beispiels " Ermittlung des Brutto-Istentgelts" folgt dann:

    2500€*((173.33-176)/173.33)= -38.51€

 

Die Liste zur Berechnung des KUG von der Bundesagentur für Arbeit beginnt aber erst bei 10€. https://www.arbeitsagentur.de/datei/berechnung-des-kurzarbeitergeldes-2021-67-60-prozent-_ba146763.pdf.

 

Wie genau geht man hier vor?

Was macht es überhaupt generell für einen Sinn die Arbeitszeit mit dem Jahresdurchschnitt von 173.33Std zu vergleichen? Müsste man nicht eher den prozentualen Anteil der gearbeiteten Stunden vom jeweiligen Monat in Betracht ziehen beim berechnen von KUG? Hier im Beispiel wäre das Istentgelt mMn. 2500€*8/184 = 108,70€

Die Formel mit den 173.33Std wird aber bei Gehaltsabrechnungen mit Datev verwendet. (Ich habe eigene Abrechnungen auf denen exakt mit dieser Formel gerechnet wurde.)

Wo ist mein Denkfehler? Kann mir das bitte jemand erklären?

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wie im von Ihnen verlinkten Beispiel beschrieben, wird die monatliche Arbeitszeit wie folgt berechnet:
Wöchentliche Arbeitszeit x 13 / 3.


In Ihrem Berechnungsbeispiel hätte der Arbeitnehmer mehr ausgefallene Kug-Stunden (176 Stunden) als eigentliche monatliche Arbeitszeit (173,33 Stunden). Deshalb erhalten Sie einen Minusbetrag. Sollte der Arbeitnehmer eine monatliche Arbeitszeit von 173,33 Stunden und nur einen Tag gearbeitet haben, sind die 8 Stunden von den 173,33 Stunden abzuziehen, um auf die KUG-Stunden zu kommen.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Xela
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Hallo Frau Müller,

 

danke für Ihre Antwort.

 

Kann ich Ihre Formel denn auch benutzen, wenn ich mehr als einen Tag arbeite? Z.B. 2 Tage. Muss ich dann 16 Stunden von den 173,33 Stunden abziehen? Oder ich invertiere mein Beispiel vom ersten Beitrag: 22Tage Arbeit und 1 Tag Kurzarbeit. Das wären dann 176 Stunden, die ich von den 173,33 Stunden abziehe. Das wird erneut negativ und ergibt keinen Sinn. Also gilt die Formel hin und wieder? Oder muss ich ab irgendeiner Arbeitsstundenanzahl die Formel wechseln? Ist die Formel schlichtweg falsch?

 

Könnten Sie mir bitte eine Quelle für Ihre Berechnung verlinken? Das würde mich sehr freuen und weiterbringen.

 

Beste Grüße

Xela

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TN
Fachmann
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Je nachdem mit welchem Programm Sie arbeiten können Sie die gewünschte Umrechnungsformel ja auch einstellen.

Wir hier bevorzugen bei Kug die Umrechnungsformel mit tatsächlichen Tagen.

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Xela
Beginner
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Ja, ich kann die Umrechnungsformel einstellen. Kann ich das so machen wie ich Lust und Laune habe? Nein.

 

Ich hatte mich ja auf das Beispiel https://www.datev.de/dnlexom/v2/content/files/st1751056651.pdf bezogen. Lassen wir dort Feiertage und AG-Anteil weg, dann lässt es sich leichter rechnen.

Also Juli 2020 mit 56Std Kurzarbeit(Fehlstunden) und 128Std Arbeit (184 Sollstunden). Ich habe zwei Arbeitnehmer Hans und Björn, die so gearbeitet haben.

Für Hans nehme ich die Formel:

    Betrag - (Betrag / (wöchentl. AZ * 13 / 3) * Fehlstunden)

Für Björn:

    Betrag - (Betrag / Sollarbeitsstunden * Fehlstunden)

 

Hans:

    2500€* ((173.33 -56)/173.33) = 1692,30€

Björn:

2500€ - 2500€*56/184 = 1739,13€

pausch. Beträge sind dann siehe https://www.arbeitsagentur.de/datei/berechnung-des-kurzarbeitergeldes-2021-67-60-prozent-_ba146763.pdf

 

Hans:

1692,30€ -> 754,95€

Björn:

1739,13€ -> 768,90€

damit ergeben sich folgende Gehälter:

 

Hans: 1692,30€ + (1034,55€ -754,95€) = 1971,90€

Björn: 1739,13€ + (1034,55€ -768,90€) = 2004,78€

 

knapp 33€ Unterschied.

Ich sage, dass die zweite Methode Betrag - (Betrag / Sollarbeitsstunden * Fehlstunden) Sinn ergibt und richtig ist. Es ist ein prozentualer Anteil. Wenn ich 50% arbeite, habe ich 50% Ist-Entgelt.

Mit der ersten Formel Betrag - (Betrag / (wöchentl. AZ * 13 / 3) * Fehlstunden) erhalte ich ein anderes Ergebnis. Das darf nicht sein. Ich sage diese Formel ist falsch.

Wenn jetzt jemand nicht sicher ist, wie KUG zu berechnen ist, was macht so eine Person dann wohl? Sie sucht ein Beispiel im Internet und findet das oben genannte Beispiel.

Entweder das Beispiel von Datev ist falsch und sollte korrigiert werden oder jemand erklärt mir warum die zweite Methode falsch ist.

 

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TN
Fachmann
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Meiner Kenntnis nach legt der Arbeitgeber die Umrechnungsformel fest. Zum Sachverhalt gibt es bereits Threads. Wenn ich mich recht erinnere, wurde dort sogar nachgewiesen, dass z. B. seitens der Arbeitsagentur keine Rechtsgrundlage für ein Anzweifeln ggü. dem AG besteht.

 

Welche Umrechnungsformel hat der Mandant denn im Mandantenfragebogen (Kurzinfo Mandant) angegeben?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

eine Vorgabe kann die Bundesagentur tatsächlich nicht machen. In der fachlichen Weisung KUG heißt es unter 106.11 auf Seite 79:

 

Die Berechnung des tatsächlich erzielten Arbeitsentgelts und damit auch das infolge der Kurzarbeit verminderte Gehalt von Angestellten unterliegen ausschließlich arbeitsrechtlichen Regelungen. Insofern kann die Berechnungsmethode des auf die verminderte Arbeitszeit reduzierten Entgelts von den Dienststellen der BA grundsätzlich nur dann beanstandet werden, wenn zu Lasten der BA von der vorgegebenen tariflichen oder betrieblichen Regelung über Entgeltkürzungen (z.B. bei Bummeltagen) im Falle der Kurzarbeit abgewichen wird.

 

Man kann hieraus aber m.E. auch im Umkehrschluss ablesen, dass die Kürzung im Regelfall entsprechend anderer Entgeltkürzungen (bei Bummeltagen o.ä.) erfolgen soll.

 

Und wie zieht man eine Fehlstunde bei einem Mitarbeiter mit einem Festgehalt ab?

 

Ich rechne dann nicht für jeden Monat die jeweilige Monatsarbeitszeit aus und ziehe die Stunde anteilig ab sondern berechne dies mit dem Durchschnitt von 13 Wochen in 3 Monaten. Und somit passt m.E. die Durchschnittsberechnung, die DATEV als Standardvariante hinterlegt hat, auch wenn dies bei 50% Ist-Arbeitszeit im Einzelfall zu irritierenden Berechnungen führen kann.

 

Bisher konnten wir dies mit der Begründung aber in allen Fällen nachvollziehbar darlegen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

 

 

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Xela
Beginner
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Herr Lutz, danke für den Auszug aus dem SGB. Somit ist das Beispiel von Datev nicht falsch.

Frage: das Gesetzt lässt es zu, aber macht das auch Sinn? Ich frage nach der Logik dieses Zustandes. Wir haben 2 Formeln für die Berechnung von KUG und sie liefern unterschiedliche Ergebnisse. Ist das gut so? Machen beide Formeln Sinn? Vielleicht muss man das Gesetz dahingehend etwas anpassen.

 

@TN  hat doch gesagt, er bevorzuge die Umrechnungsformel mit tatsächlichen Tagen. Warum? Das unterliegt doch einer Logik, dass er zu dieser Entscheidung kommt.

Bei der Formel mit den 173,33 Std sehe ich aber keine Logik.

Herr Lutz, Sie sagen:

„Ich rechne dann nicht für jeden Monat die jeweilige Monatsarbeitszeit aus und ziehe die Stunde anteilig ab sondern berechne dies mit dem Durchschnitt von 13 Wochen in 3 Monaten. Und somit passt m.E. die Durchschnittsberechnung, ...“

Wenn ich das paraphrasiere, dann heißt das: „Ich mach das so, somit passt das.“ Tut mir leid, aber das ist kein Argument.

 

Vorher fragen Sie:

„Und wie zieht man eine Fehlstunde bei einem Mitarbeiter mit einem Festgehalt ab?“

Wie zieht man 176 Fehlstunden ab? Anscheinend nicht mit 173,33-176, weil dann ein negatives Istentgelt entsteht. Stattdessen zieht man die Arbeitsstunden von den 173,33 Std laut Frau Müller ab. Kann ich dieses Vorgehen auch auf 176 Arbeitsstunden anwenden? Nein, denn dann entstehen negative KUG-Stunden. Die Formel ist inkonsistent.

Diese 173,33 sind die durchschnittlichen Monatsarbeitsstunden auf ein Jahr betrachtet. Was hat diese Zahl mit den tatsächlichen Arbeitsstunden eines Monats zu tun?

 

Zum Schluss noch ein Argument für die prozentuale Berechnung. Gehalt ist unabhängig von der Anzahl der Arbeitsstunden eines Monats. Wenn ich jetzt aber in X% Kurzarbeit bin und die 173,33-Formel benutze, dann wird das Gehalt abhängig von der Anzahl der Arbeitsstunden. Erneut die Frage nach dem Sinn. Soll es dann Zufall sein, was man an Gehalt bekommt, je nachdem in welchem Monat eine Firma KUG anmeldet? (Es kann ja nur ein Monat KUG sein und der Rest des Jahres läuft normal ab)

Mit der prozentualen Berechnung passiert das nicht. Diese ist konsistent. Wer auf X% Kurzarbeit ist, erhält (100-X)% Gehalt. Es ist egal, ob der Monat 20 oder 23 Arbeitstage hat und das Gehalt bleibt unabhängig von den Arbeitsstunden.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

eins erst einmal zur Klarstellung - der Auszug ist aus der "fachlichen Weisung KUG" - also so etwas wie die Dienstanweisung für die Bundesagentur für Arbeit, nicht aus dem SGB.

 

Und ich wollte mit meinem Beitrag auch nicht sagen, dass die von mir genannte Umrechnung als einzige Lösung richtig ist. Schließlich gibt es unterschiedliche Umrechnungsmöglichkeiten. Welche man beim jeweiligen Mandanten anwendet, muss man letztlich mit dem Arbeitgeber klären.

 

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass die Arbeitsagentur meint, dass die Umrechnung so erfolgen soll, wie auch Fehlzeiten abgezogen werden.

 

Diese Sichtweise der Arbeitsagentur ist wohl daraus entstanden, dass Kurzarbeit eigentlich aus dem Baubereich kommt, in der ohnehin viel nach Stundenlohn gezahlt wird. Und bei Festbetragsentlohnung dies analog behandelt werden sollte. Beim KUG gab er früher deutlich kürzere Zeiten und auch meistens nicht so umfangreiche Ausfälle, so dass die Stundenbetrachtung für den Ausfall gewählt wurde.

 

Es wird aber -wie in vielen Fällen- nicht DIE EINE Lösung geben, die richtig ist.

 

Schließlich gibt es auch sonst bei den Umrechnungen von Teilmonaten (die auch für nicht bezahlte Arbeitsausfälle an einzelnen Tagen berücksichtigt werden) unterschiedliche Varianten der Umrechnung.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

8
letzte Antwort am 05.10.2021 00:01:33 von Uwe_Lutz
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