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Nebeneinkommen während KUG -Minijob; LUG

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letzte Antwort am 05.02.2021 12:12:26 von LF
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Milla1
Einsteiger
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Hallo Community...

Firma ist seit März 2020 in KUG. Einer Mitarbeiter hat Nebenjob (geringfügig entlohnten Beschäftigung), verdient ca. max. 430 Euro monatlich (im 07/2020).

Wollte Nebeneinkommen während KUG erfassen, aber dort finde Ich:

Erfassen Sie von 05-12/2020 kein Entgelt aus geringfügigen Beschäftigung"

Muss Ich dann Feld Nebeneinkommen während KUG erfassen oder ...?

 

Danke für die Tipps

MfG

Milla

t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

schauen Sie mal auf Mandantenebene in die Brennpunkte Mappe "Nebeneinkommen während KUG". Aktuell müssen Sie nichts erfassen, da keine Anrechnung erfolgen muss.

 

Viele Grüße

T. Reich

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Milla1
Einsteiger
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Hallo Herr Reich,

 

In Dokument 1009164 steht:

Es muss wiederum geprüft werden, ob das Einkommen in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (Minijob)
erzielt wurde. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie nichts weiter tun, da Nebeneinkommen aus geringfügig entlohnten
Beschäftigungen anrechnungsfrei bleiben und nicht erfasst werden dürfen.

 

Aber, nochmals vielen Dank für Ihre Rückmeldung. 

 

Ich wollte nur eine zweite Meinung hören, um sicherzugehen, dass ich nicht falsch verstanden habe 🙂

 

MfG

M.

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LF
Fortgeschrittener
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101 Mal angesehen

Liebe Comm,

 

heute ist das Brett für's Köpfchen wohl auch bei mir angekommen.

Die HWK Koblenz schreibt:

"Für bis Ende 2020 aufgenommene Nebentätigkeit bleibt die Hinzuverdienstmöglichkeit anrechnungsfrei, wenn die Summe aus dem Nebeneinkommen plus einem gegebenenfalls verbliebenen Ist-Entgelt, einem eventuellen Aufstockungsbetrag und dem Kurzarbeitergeld das Soll-Entgelt nicht übersteigt", also nicht nur bezogen auf Minijobs.

Lt. 2692 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 9. Dezember 2020 finde ich aber nur die Verlängerung bzgl. der Minijobs.

LuG rechnet den Nebenverdienst dem Ist-Entgelt zu (trotzdem dass Soll-Entgelt nicht erreicht wird).

1. Habe ich die entsprechende gesetzliche Regelung 2021 für MIDIjobs nicht gefunden?

2. Kommentiert die HWK lückenhaft?

3. Oder muss ich den Nebenverdienst, wenn das Soll-Entgelt nicht überschritten wird, anders als im Dok 1009164 beschrieben, unter Monatsstammdaten KUG gar nicht erfassen?

Ich danke euch vorab für's Gedanken machen 🙂

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letzte Antwort am 05.02.2021 12:12:26 von LF
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