Hallo,
dieses Jahr haben wir bemerkt, dass das Eintrittsdatum falsch war (tatsächlich: 3 Tage später). Beendigung des Arbeitsverhältnisses war Mitte Dezember. Muss man die Lohnabrechnung für Dezember 2018 komplett zurücksetzen oder reicht es aus eine Nachberechnung im Januar 2019 zu machen? In letzterem Fall wird dann natürlich keine neue Lohnsteuerbescheinigung (mit aktualisiertem Datum) erstellt; auch die Lohnabrechnungen 2018 haben noch das aktuelle Datum.
Welche Möglichkeiten habe ich hier? Freue mich sehr über Tipps.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ich würde dringend empfehlen, und solange es möglich ist, immer den Monatsabschluss zurückzusetzen. Dann das Eintrittsdatum beim AN löschen und neu erfassen. Das ist definitiv die beste Lösung.
Das Programm ist sicher auch in der Lage, diesen Vorgang in einer 2019er Abrechnung korrekt darzustellen. Bitte dann daran denken, eventuell das Entstehungsprinzip für die Lohnsteuer beim Arbeitnehmer zu schlüsseln.
Gruß
C. Rohwäder.
Vielen Dank für die Antwort. Das ging ja sehr schnell. Ich bin erst neu bei der Lohnabrechnung. Ich hoffe es ist in Ordnung, wenn ich nochmal nachfrage.
Im ersten Fall würde es heißen, dass ich den Monatsabschluss zurücksetze, danach nur die Lohnabrechnung dieser Mitarbeiterin lösche, neu erstelle und dann erneut den Monatsabschluss durchführe und die Daten sende?
Beim zweiten Fall habe ich es ausprobiert und für den Dezember das Entstehungsprinzip eingegeben. Ich bin mir in dem Fall nicht sicher, ob es dann so ausreicht bzw. wie ich die Lohnsteuerbescheinigung und Meldebescheinigung zur Sozialversicherung abändern kann. Wäre das in diesem Fall ebenfalls erforderlich?
Würde mich über eine Erklärung freuen.
Hallo,
zu 1. kann ich Sie nur bestätigen und 2. erübrigt sich dann ja .
Gruß
C. Rohwäder
Danke schön. Dann mache ich das so.
Hallo,
es tut mir sehr leid, dass ich Ihnen noch einmal schreibe.
Jetzt habe ich den Monatsabschluss Dez zurückgesetzt, das war wohl falsch, davon gehe ich mal aus. Die Änderung des Zeitraums war im Nov. Dann habe ich die Lohnabrechnung der Mitarbeiterin gelöscht und neu angestoßen. Nun wurden ihr allerdings im Dezember 6,27 Euro Steuer berechnet. Ich finde keine Stelle, an der ich diese Änderung korrigieren kann. Bei ähnlichen Arbeitsverhältnissen wurde keine Lohnsteuer berechnet. Das verwirrt mich nun etwas.
Dann habe ich gedacht, dass vielleicht das Zurücksetzen des Abschlusses Dezember falsch war. Ich kann aber den November nicht korrigieren. Fehlermeldung: 11/2018 konnte nicht zurückgesetzt werden, weil der Monatsabschluss schon einmal zurückgesetzt wurde.
Meine Fragen wären:
a) kann ich den Monatsabschluss November doch doch zurücksetzen?
b) bzw. wäre das der richtige Ansatz, um dann die Zeiträume Nov und Dez zu korrigieren (damit die Lohnabrechnung Nov + Dez. bzw. die Lohnsteuerbescheingiung 2018 richtig ausgewiesen werden?
b) welchen Haken habe ich eventuell falsch gesetzt, dass auf einmal Lohnsteuer berechnet wird (PGRS 101, BGRS 1111)?
Irgendwo scheinen bei mir einige Denkfehler vorzuliegen.
Entschuldigen Sie bitte, wenn es nicht den üblichen Vorgehensweisen entspricht, direkt Personen anzuschreiben. Wenn das der falsche Weg war, dann können Sie mich das auch gerne wissen lassen. Ich bin noch neu in der Community.
Herzliche Grüße
Hallo,
keine Sorge, Sie machen alles richtig. Schreiben Sie weiter, bis Ihnen jemand helfen kann. Ich versuche es nochmal. Das rücksetzen des Dezembers ist schon mal richtig.
Man kann immer den letzten Monat, aber nie den vorletzten Monat zurücksetzen. Nun ist ja neu hinzugekommen, dass das Problem im vorletzten Monat liegt.
Die Abzüge, hier die Lohnsteuer, ändern sich durch die abweichenden/verkürzten drei Beschäftigungstage. Das passiert immer dann, wenn das Bruttogehalt nah an der Einstiegsprogression liegt und sich durch die Zeitraumverkürzung zwangsläufig erhöht.
Ob man dies mit Eingabe der ursprünglichen Beschäftigungstage in den Monatsstammdaten November, etc. überlisten kann, kann ich leider nicht sagen.
Ich würde jetzt einmal prüfen, was wichtiger/besser ist. Das Eintrittsdatum nicht mehr zu ändern. Oder 6,27 € nachzufordern bzw. auszubuchen.
Gruß
C. Rohwäder
Danke schön. Sie sind also auch an einem Samstag aktiv.
In diesem Fall ist tatsächlich die Änderung des Eintrittsdatums wichtig, so dass wir uns wohl für das Ausbuchen der 6,27 Euro entscheiden werden (Saldo Januar 2019).
Wird die Differenz an das Finanzamt automatisch mit der nächsten Abrechnung Januar in den Zahlungsdaten verrechnet (xml-Datei) oder muss ich hier noch einen zusätzlichen Schritt erledigen und die 6,27 Euro manuell anweisen?
Gruß
C. Wirths
Hallo,
den Rest macht das Program. LSt wird.berichtigt und abgebucht bzw. ist zu ūberweisen. Schōnes WE.
Gruß
C. Rohwäder
Vielen Dank. Das wünsche ich Ihnen auch.
Gruß
C, Wirths