Hallo alle zusammen,
wie löst ihr das?
Der Mitarbeiter war 2 Monate im Krankengeldbezug, die Rate für das Fahrrad konnte somit nicht über den Lohn über die Entgeltumwandlung gezogen werden. Vertraglich gibt es keine Regelung. Arbeitgeber möchte nun die 2 Raten, nachdem der Mitarbeiter wieder da ist, vom Lohn einbehalten. Ich würde das jetzt alles manuell eingeben, auch den geldwerten Vorteil.
Danke für Erfahrungen.
Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wenn es keine Versicherung dagegen/dafür gibt, dann muss der Arbeitnehmer die Zahllast tragen.
Entweder zahlt er diese Kosten direkt oder wie geplant über den Lohn einbehalten.
Grüße
Hallo @Senzill22 ,
@Senzill22 schrieb:... Ich würde das jetzt alles manuell eingeben, auch den geldwerten Vorteil.
Nach meiner Erfahrung läuft der geldwerte Vorteil / Sachbezug auch entgeltlosen Zeiten weiter, so dass ich hier nur die manuelle Erfassung der beiden nachzuzahlenden Raten nachvollziehen kann.
Die Refinanzierung der Leasingraten durch Entgeltumwandlung ist in entgeltlosen Zeiten ja nicht möglich; die Nachholung bzw. private Zahlung durch den Mitarbeiter war zumindest in der Vergangenheit nach meiner Erinnerung arbeitsrechtlich nicht unproblematisch. Ich kenne aus meiner Praxis nur die Versicherungsleitstung (JobRad), die die Refinanzierung übernimmt, sofern für einen Mitarbeiter in entgeltlosen Zeiten keine Entgeltumwandlung möglich ist.
VG
Danke 👍
Danke für die ausführliche Antwort.