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Nachberechnung nach Betriebsschließung

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letzte Antwort am 25.07.2022 07:58:46 von Alexandra_Friedrich
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Seli_M
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
114 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe einen Mandanten der zum 30. Juni die Betriebstätigkeit eingestellt hat. 

Juni habe ich abgerechnet. Im Juli kamen dann noch nachzuberechnende Stunden für Juni hinzu. Diese habe ich über Nachberechnung Standard eingepflegt. Die Abrechnung Juli habe ich ins RZ gesendet und der Bearbeitungsmonat steht nun auf 08-2022. Die Abrechnung Juli konnte aber nicht erstellt werden. 

Im Fehlerprotokoll steht Abrechnungsart ist ungültig. Es wurde bereits eine Vorwegabrechnung für den nächsten Monat erstellt.

Was kann ich tun damit die Mitarbeiter noch ihre Überstunden ausgezahlt bekommen?

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
78 Mal angesehen

Hallo, 


im Dokument 1040087 - Abrechnung ist wegen bereits gesendeter Vorwegabrechnung oder Erstabrechnung ungültig/nicht möglich finden Sie mögliche Ursachen und Abhilfen.


Alternativ können wir den Sachverhalt auch gerne gemeinsam mit Ihnen prüfen.

Wenden Sie sich dazu über einen anderen Servicekanal an uns. 

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 25.07.2022 07:58:46 von Alexandra_Friedrich
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