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Nachberechnung ins Vorjahr Sachbezug

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letzte Antwort am 29.01.2024 16:22:23 von zwilling
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Izabela13
Beginner
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Nachricht 1 von 3
502 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich brauche Euren Rat:

und zwar ein Sachbezug wurde bei 5 Mitarbeitern seit 09/23 falsch erfasst.

Der Betrag sollte deutlich kleiner sein.

Das ist mir leider ziemlich spät aufgefallen und jetzt überlege ich wie ich das am besten korrigieren kann-

Nachberechnung ins Vorjahr? oder gibt es eine bessere Lösung dafrür?

 

Es handelt sich um Lohn und Gehalt 

 

 

Constanze_GM
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
482 Mal angesehen

Hallo,

Ich würde in der Entlohnung den Sachbezugswert ab 09/2023 mit dem richtigen Wert einschlüsseln und bei einem Mitarbeiter eine Probeabrechnung durchführen. Wenn der Sachbezug mit automatischem Nettoabzug angelegt ist, ändert sich ja gleichzeitig auch der Abzugsbetrag. Der Nettoauszahlungsbetrag sollte jedoch gleich bleiben. Von daher sollte sich weder die DEÜV-Meldung noch die Lohnsteuerbescheinigung ändern. Lediglich die Höhe der Personalkosten verändert sich rückwirkend.

Viel Erfolg

Constanze

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zwilling
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
479 Mal angesehen

Hallo Izabela,

 

wenn es ein steuer- und sv-freier Sachbezug ist, wäre es ja unproblematisch.

Dann wär die Nachberechnung das sauberste.

 

Ansonsten würde ich mich mal freundlich an das Finanzamt wenden, wie es mit dem Entstehungsprinzip aussieht.

 

VG

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letzte Antwort am 29.01.2024 16:22:23 von zwilling
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