Hallo zusammen,
ich brauche Euren Rat:
und zwar ein Sachbezug wurde bei 5 Mitarbeitern seit 09/23 falsch erfasst.
Der Betrag sollte deutlich kleiner sein.
Das ist mir leider ziemlich spät aufgefallen und jetzt überlege ich wie ich das am besten korrigieren kann-
Nachberechnung ins Vorjahr? oder gibt es eine bessere Lösung dafrür?
Es handelt sich um Lohn und Gehalt
Hallo,
Ich würde in der Entlohnung den Sachbezugswert ab 09/2023 mit dem richtigen Wert einschlüsseln und bei einem Mitarbeiter eine Probeabrechnung durchführen. Wenn der Sachbezug mit automatischem Nettoabzug angelegt ist, ändert sich ja gleichzeitig auch der Abzugsbetrag. Der Nettoauszahlungsbetrag sollte jedoch gleich bleiben. Von daher sollte sich weder die DEÜV-Meldung noch die Lohnsteuerbescheinigung ändern. Lediglich die Höhe der Personalkosten verändert sich rückwirkend.
Viel Erfolg
Constanze
Hallo Izabela,
wenn es ein steuer- und sv-freier Sachbezug ist, wäre es ja unproblematisch.
Dann wär die Nachberechnung das sauberste.
Ansonsten würde ich mich mal freundlich an das Finanzamt wenden, wie es mit dem Entstehungsprinzip aussieht.
VG