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Nachberechnung in Vorjahr Zuflussprinzip

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letzte Antwort am 18.03.2024 14:56:44 von Nina_Schöneweis
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MSCH1108
Einsteiger
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Nachricht 1 von 2
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Hallo!

 

Wir sind bei der Abrechnung 2/24. Hier habe ich bemerkt, dass ich seit 11/23 ein fester Bezug (kleiner Betrag) weiter bezahlt habe. Ich habe dies jetzt rückwirkend in den Lohnstammdaten des Mitarbeiters geändert. Mir zeigt des die Korrektur mit der Lohnabrechnung 2/24 an. Passt soweit. Die Sozialversicherungsmeldungen storniert es und erstellt es neu. Wie ist es aber mit der Lohnsteuerbescheinigung 2023. Bleibt die so. Und die Korrektur wird mit Lohnsteuerbescheinigung 2024 gemeldet. Nach Entstehungsprinzip beim Mitarbeiter eingeben direkt beim Mitarbeiter geht nicht, da wir die Lohnsteuer monatlich versetzt melden. Da habe ich eine Meldung bekommen.

 

Passt das dann so, dass keine neue Lohnsteuerbescheinigung 2023 erstellt wird?

 

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
194 Mal angesehen

Hallo,

 

ja, das passt so. Die Lohnsteuerbescheinigung 2023 muss in dieser Konstellation nicht korrigiert werden.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 18.03.2024 14:56:44 von Nina_Schöneweis
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