Hallo,
wir haben einen Mitarbeiter, der am 31.12.2019 ausgetreten ist.
Nun sind noch Überstunden abzurechnen.
Können wir das in Bearbeitungsmonat 12/2019 erfassen?
Grüße
Nico
Hallo,
diese würde ich über die in 01/2020 über eine Nachberechnung 12/19 erfassen. (Bewegungsdaten | Erfassungstabelle | Nachberechnung Standard)
Gruß
Hallo,
die Steuer wird im Januar berechnet.
Da steht nun die Steuerklasse 1
Was ist wenn er schon wieder in fester Anstellung ist.
Soll lieber manuell auf Stkl. 6 geändert werden?
Grüße
Nico
Hallo,
hat denn schon mal jemand im Januar unter Personaldaten/ Steuer auf Entstehungsprinzip geändert?
Gibt es Erfahrungswerte, dass lieber nicht zu tun?
Die Probe dazu sah gut aus.
Die Steuer wird nun in 12/2019 errechnet.
Grüße
Nico
Sie wären ja auch noch in der Lage, den Monatsabschluss 12/19 zurückzusetzen und tatsächlich in 2019 abzurechnen. Spricht daher wohl nichts gegen das Entstehungsprinzip in Ihrem Fall.
Wow, was alles möglich ist...Monatsabschluss zurücksetzen. Puh.
Das traue ich mir nicht zu.
Ich hoffe es läuft dann alles gut mit den MA auf Entstehung.😁
Danke
Nico
Ich finde das zurücksetzen nicht mehr. Unter Sonderfunktionen steht nur noch Hochsetzten.
@cro schrieb:Sie wären ja auch noch in der Lage, den Monatsabschluss 12/19 zurückzusetzen und tatsächlich in 2019 abzurechnen. Spricht daher wohl nichts gegen das Entstehungsprinzip in Ihrem Fall.
Zurücksetzen geht nur in Lohn und Gehalt.
In Lodas müsste der abgerechnete Januar gelöscht werden damit der Dezember wiederholt werden kann.
Die Funktion "zurücksetzen" gibt es seit LODAS 11.1 nicht mehr.
Änderungen lösen falls notwendig eine automatische Nachberechnung aus.
Zudem können Sie für eine Korrektur die Abrechnungsart Wiederabrechnung komplett oder Wiederabrechnung einzelne PNR nutzen.
@beng schrieb:
Zudem können Sie für eine Korrektur die Abrechnungsart Wiederabrechnung komplett oder Wiederabrechnung einzelne PNR nutzen.
Das geht aber nur für den aktuell abgerechneten Monat und nicht für ältere Monate, oder?
Die Wiederabrechnung ist nur für den letzten abgerechneten Monat sinnvoll.
Theoretisch könnte man aber m.E. auch ältere Monate wiederabrechnen.
Für ältere Monate kann die Nachberechnung auch über die Bewegungsdaten mit BS 96 angestoßen werden, falls dies nicht automatisch mit den Änderungen passiert.
Ob dies steuer- und sozialversicherungsrechtlich erlaubt und möglich ist, sollte man natürlich immer prüfen.
Die Wiederholungsabrechnung wurde von uns immer nur für den aktuell abgerechneten Monat benutzt.
Das auch ältere Monate wiederabgerechnet werden können, war für uns vollkommen unbekannt. Wir dachten, dafür gäbe es die Möglichkeit der Nachberechnung, die aber natürlich dann steuer- und sozialversicherungstechnisch alles in den aktuell abgerechneten Monat packt.
Viele Grüße
Hallo Community,
vielen Dank für Ihre Beiträge.
Folgendes möchte ich hierzu gern ergänzen:
Eine Wiederabrechnung ist immer nur für den zuletzt abgerechneten Monat möglich. Eine Korrektur früherer Monate muss mit einer Nachberechnung erfolgen. Eine Nachberechnung ist auf das aktuelle und das Vorjahr möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG