Hallo!
Die Steuerklasse wurde bei einem Mitarbeiter rückwirkend ab Januar 2022 geändert.
Die zu viel gezahlte Lohnsteuer wird bisher nicht nachberechnet bzw. korrigiert.
Ich habe auch schon versucht, durch Beträge in den Monaten (Gehalt 0,01 in 01/2022 ff) die Nachberechnung auszulösen, was nicht funktionierte.
Wie kann ich die Monate für 2022 nachberechnen - LSt-technisch?
Ein Dokument würde mir auch schon mal weiter helfen 🙂
mfg Torsten
Hallo,
im Normalfall sollte die Korrektur automatisch funktionieren.
Kriegen Sie einen Hinweis / Fehler?
In den Vormonaten wurde auch noch mit der anderen Steuerklasse abgerechnet?
Viele Grüße
T. Reich
Kein Hinweisprotokoll
erster Monat der Nachberechnung = 01/2022
Januar bis September StKl = 6
ab Oktober dann StKl = 5
@kimeba schrieb:Kein Hinweisprotokoll
erster Monat der Nachberechnung = 01/2022
Januar bis September StKl = 6
Kam jetzt als Rückmeldung? Nebenarbeitgeber hinterlegt?
ab Oktober dann StKl = 5
Nein, es gibt keine Hinweise - Nebenarbeitgeber hatte ich auch geändert.
Wenn Januar bis September StKl VI ist und Oktober StKl V, wo ist dann zu viel Lohnsteuer einbehalten?
Hallo Kimemba,
wenn Du die Lohnsteuerklasse ab Januar ändern willst, hast Du auch die Historie geändert?
Liebe Grüße
Sabine
Hallo @kimeba,
wenn die Finanzverwaltung die für die Vergangenheit geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale zurückgemeldet hat und diese Rückmeldung in die Stammdaten übernommen wurde, wird für die betroffenen Vormonate eine automatische Nachberechnung durchgeführt.
Damit sollten sich auch Korrekturen in der Steuerberechnung ergeben - zumindest eine Nachzahlung, wenn in den Monaten Januar bis September nicht mit der Steuerklasse VI abgerechnet wurde.
Diese und weitere Informationen finden Sie in unserem Dokument 1070415 – Elektronische Lohnsteuerkarte / ELStAM-Verfahren.
Ja, vermutlich wurde die Lohnsteuerklasse zwar geändert - aber noch nicht rückgemeldet - oder die automatische Rückmeldefunktion ist nicht aktiviert.