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Nachberechnung LSt nach StKl-Wechsel

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letzte Antwort am 01.11.2022 18:08:23 von TN
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kimeba
Fortgeschrittener
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Hallo!

 

Die Steuerklasse wurde bei einem Mitarbeiter rückwirkend ab Januar 2022 geändert.

 

Die zu viel gezahlte Lohnsteuer wird bisher nicht nachberechnet bzw. korrigiert.

 

Ich habe auch schon versucht, durch Beträge in den Monaten (Gehalt 0,01 in 01/2022 ff) die Nachberechnung auszulösen, was nicht funktionierte.

 

 

Wie kann ich die Monate für 2022 nachberechnen - LSt-technisch?

 

Ein Dokument würde mir auch schon mal weiter helfen 🙂

 

 

mfg Torsten

t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

im Normalfall sollte die Korrektur automatisch funktionieren.

 

Kriegen Sie einen Hinweis / Fehler? 

 

In den Vormonaten wurde auch noch mit der anderen Steuerklasse abgerechnet?

 

Viele Grüße

T. Reich

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kimeba
Fortgeschrittener
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Kein Hinweisprotokoll

 

erster Monat der Nachberechnung = 01/2022

 

Januar bis September StKl = 6

ab Oktober dann StKl = 5

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t_r_
Allwissender
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@kimeba  schrieb:

Kein Hinweisprotokoll

 

erster Monat der Nachberechnung = 01/2022

 

Januar bis September StKl = 6

Kam jetzt als Rückmeldung? Nebenarbeitgeber hinterlegt?

 

ab Oktober dann StKl = 5


 

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kimeba
Fortgeschrittener
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Nein, es gibt keine Hinweise - Nebenarbeitgeber hatte ich auch geändert.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Wenn Januar bis September StKl VI ist und Oktober StKl V, wo ist dann zu viel Lohnsteuer einbehalten?

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trigon
Einsteiger
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Hallo Kimemba,

 

wenn Du die Lohnsteuerklasse ab Januar ändern willst, hast Du auch die Historie geändert?

 

Liebe Grüße

 

Sabine

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @kimeba,


wenn die Finanzverwaltung die für die Vergangenheit geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale zurückgemeldet hat und diese Rückmeldung in die Stammdaten übernommen wurde, wird für die betroffenen Vormonate eine automatische Nachberechnung durchgeführt.


Damit sollten sich auch Korrekturen in der Steuerberechnung ergeben - zumindest eine Nachzahlung, wenn in den Monaten Januar bis September nicht mit der Steuerklasse VI abgerechnet wurde.


Diese und weitere Informationen finden Sie in unserem Dokument 1070415 – Elektronische Lohnsteuerkarte / ELStAM-Verfahren.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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TN
Fachmann
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Ja, vermutlich wurde die Lohnsteuerklasse zwar geändert - aber noch nicht rückgemeldet - oder die automatische Rückmeldefunktion ist nicht aktiviert.

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8
letzte Antwort am 01.11.2022 18:08:23 von TN
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