abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Nach Monatsabschluss Abrechnung neu erstellen, Lohn & Gehalt

3
letzte Antwort am 08.06.2016 10:04:06 von t_r_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
leona_m
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
3952 Mal angesehen

Hallo zusammen,

nachdem ich bereits den Monatsabschluss für Mai ´16 gemacht habe fiel auf, dass die Pfändungsberechnung eines Mitarbeiters falsch gelaufen ist.

Kann ich also eine neue Abrechnung für diesen einen Mitarbeiter machen, ohne den kompletten Monatsabschluss zurücksetzen zu müssen, bzw nur den Monatsabschluss für diesen einen Mitarbeiter zurücksetzen?

Oder muss eine Korrektur im nächsten Monat erstellt werden?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Leona

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 4
1379 Mal angesehen

Hallo Leona,

es besteht einmal die Möglichkeit, dass Sie den Monatsabschluss Mai zurücksetzen und dann die Abrechnung nur für den betroffenen Mitarbeiter noch einmal durchführen. Dann können Sie, wie bekannt, den Monatsabschluss wieder vornehmen.

Alternativ nehmen Sie eine Nachberechnung im Monat Juni 2016 vor. Hinweise zur Nachberechnung finden Sie hier:

Lohnpfändung (Beispiele für Lohn und Gehalt)

Viele Grüße

T. Reich

0 Kudos
leona_m
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
1379 Mal angesehen

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Können Sie mir noch bitte sagen, ob LuG nach dem zurücksetzen des Monatsabschlusses alle Daten nochmal an die Fibu übergibt, bzw die Belege erstellt oder nur die geänderten?

Danke und viele Grüße

Leona

0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 4
1379 Mal angesehen

Guten Morgen,

bei einem erneuten Abschluss werden alle die Auswertungen neu (mit einem anderen Verarbeitungskennzeichen) erstellt.

Auch die Buchungen werden neu erstellt und noch einmal vollständig als neuer Vorlauf an die Fibu übergeben. Es erfolgen keine Generalumkehrbuchungen. Sie können also den alten Vorlauf löschen und den neuen einspielen. Sollte der Vorlauf schon festgeschrieben sein, dann muss ich leider passen. Da müssten Sie einen Kollegen aus der Fibu fragen, da kenne ich mich nicht mit aus.

Die alten Auswertungen finden Sie über den Punkt ersetzte Auswertungen.

Viele Grüße

T. Reich

0 Kudos
3
letzte Antwort am 08.06.2016 10:04:06 von t_r_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage