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Mutterschutz, Endbindungstag zur Berechnung

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letzte Antwort am 08.07.2022 10:58:12 von pogo
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nschwarz
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
103 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

eine unserer Mitarbeiterinnen hat 12 Tage vor der errechneten Termin entbunden. Den tatsächlichen Endbindungstag habe ich bei Lodas / Mutterschutz eingetragen. 

In der Probeabrechnung für den Antrag auf Erstattung (U2) steht aber der errechnete Entbindungstag. Ist das richtig so?

Bleibt die Mutterschutzfrist weiterhin nach dem errechneten Entbindungstag oder verkürzt sich das Ende entsprechend?

pogo
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 2
89 Mal angesehen

Bei vorzeitiger Entbindung verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung um den Zeitraum der Verkürzung der Schutzfrist vor der Entbindung.

 

Es bleibt also bei den Zeiten aufgrund des berechneten Entbindungstages.

Insgesamt beträgt die Schutzfrist immer mindestens 14 Wochen. Mehr, wenn die Geburt nach dem errechneten Termin ist. Dann sind es ja vielleicht 7 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.

 

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letzte Antwort am 08.07.2022 10:58:12 von pogo
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