Liebe Community,
eine MA, die seit Mitte 2018 in Elternzeit ist, unterbricht diese nun gegen MItte September aufgrund von Mutterschutz für ihr nächstes Kind. Ich habe die Bruttogehalts- und Nettogehaltswerte des letzten Mutterschutzes Anfang 2018 manuell bei Personaldaten - Mutterschutz - Verdienstangaben eingegeben. Ebenso lfd Brutto für EEL.
Im HInweisprotokoll steht allerdings:
EEL Meldung kann nicht erstellt werden; AN ist steit dem Vorvorjahr in Mutterschutz/Elternzeit; manuelle Eingaben bei Verdienstangaben werden nicht berücksichtigt. EEL-Bescheinigung muss manuell übersv.net erstellt werden.
Das DÜ Protokoll zum AAG bei Mutterschutz erhalte ich, die PRobeabrechnung wird erstellt.
Warum kann das Programm die EEL-Bescheinigung nicht erstellen? Warum über Sv-net? Das verstehe ich einfach nicht.
Ich bin sehr dankbar für HIlfestellung!
Liebe floreana,
ich vermute, weil die gleiche Bescheinigung nicht zweimal ausgestellt wird - die jetzigen Werte sollte ja von den ersten Werten nicht abweichen, oder?
Guten Morgen,
Ich verstehe es jetzt so, dass ich nur die EEL Meldung wegen Vorvorjahr über Svnet vornehmen muss. AAG und Abrechnung erfolgen per Lodas, richtig?
Hallo,
richtig. In Ihrem Fall muss die EEL Meldung über sv-net erstellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Ich habe jetzt einen ähnlichen Fall, Vollzeit gearbeitet, dann Mutterschutz ab August 2022 mit anschließender Elternzeit bis 31.03.2024, ab 01.04.24 im Midijob gearbeitet und jetzt erneuter Mutterschutz ab ca. 20.09.25.
Bekommt die KK dann automatisch eine EEL-Meldung für den Midijob oder muss ich (selbstbuchender Mandant) mich tatsächlich in SV-Net anmelden, einlesen, für 3 Jahre zahlen und hier eine einzige Meldung veranlassen, obwohl alle Daten der Mitarbeiterin auch aus dem ersten Mutterschutz in Lodas hinterlegt und gespeichert sind und damals doch bereits eine EEL-Meldung über das Vollzeitgehalt erstellt wurde?
Bitte um Hilfe. Vielen Dank.
Hallo,
wenn die erste Mutterschutzfrist wie in Ihrem Fall außerhalb der Abrechnungstiefe liegt, kann die EEL-Meldung nicht mit LODAS erstellt werden.
Im Dokument 1022547 finden Sie weitere Informationen zum Thema "Mutterschutz während einer bestehenden Elternzeit".
Hallo Frau Simmerlein,
könnten Sie mir nochmal kurz helfen, ich glaube, ich hatte einen Denkfehler.
Die erste Elternzeit der Mitarbeiterin ging ja 2 Jahre bis zum 03.10.24, die AN war damals in Vollzeit tätig.
Sie hat dann in Teilzeit ab 01.04.24 bereits das arbeiten angefangen, damit gilt ja dann weiterhin die erste Elternzeit bis 03.10.24.
Das 2. Kind kommt 01.11.25, also knapp ein Jahr NACH Ende der 1. Elternzeit, d.h. dann für mich, dass die AN auch Mutterschaftsgeld aus ihrem Teilzeitentgelt bekommt und ich der Krankenkasse dann doch die EEL über Lodas melden kann?
Vielen Dank noch einmal für eine Antwort.
Im Gegensatz zum Elterngeld wird für den Mutterschutzlohn nur die letzten 3 Monate vor dem Mutterschutz in die Berechnung gezogen. Wenn das Kind also erst in 11/25 kommt und die Mitarbeiterin jetzt ja wieder normal arbeitet, dann wird auch die Berechnung und Erstellung der EEL nach dem aktuellen Lohn über Lodas dann erfolgen.
Hallo Claudia,
prima, vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Dann brauche ich kein sv-net, dann geht alles aus Lodas :).