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Mutterschaftsgeld bei geringfügig Beschäftigte

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letzte Antwort am 05.08.2020 13:14:52 von t_r_
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AG
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
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Hallo zusammen,

 

ich habe folgendes Problem, die Mitarbeiterin ist geringfügig beschäftig und hat keine weitere Beschäftigung, sie bekommt Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung in Höhe von 210,00 € und Lohn und Gehalt rechnet einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in Höhe von 19,22 € aus.  Ist das Richtig so, oder muss ich die Differenz zum monatlichen Bruttoentgelt manuell erfassen?

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
317 Mal angesehen

Hallo,

 

Entgelte aus weiteren Beschäftigungen können in Lohn und Gehalt für die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld über den Nebenverdienst berücksichtigt werden.

Informationen dazu finden Sie im Dokument 5303174 -Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld berechnen (Beispiele für Lohn und Gehalt)  unter Punkt 3.5 Berechnungsbeispiel bei Nebenbeschäftigung.

 

Ob das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung in diesem Fall ebenfalls wie ein Nebenverdienst zu berücksichtigen ist, können wir leider nicht beurteilen.

 

@ Community: Hat hier jemand noch einen Tipp?

 

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 3 von 3
294 Mal angesehen

Hallo,

 

schauen Sie mal hier:

 

https://blog.minijob-zentrale.de/mutterschaftsgeld-bei-minijobs/

 

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber nur die Differenz zu den 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Tag leisten, unabhängig davon ob die Arbeitnehmerin diese bekommen.

 

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 05.08.2020 13:14:52 von t_r_
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