Guten Morgen Community,
uns wurde von einer MA vor einiger Zeit der voraussichtliche Tag der Entbindung mitgeteilt.
Sie reichte hierzu eine schriftliche Bestätigung Ihrer Ärztin ein.
Nun fordert die Krankenkasse die Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Mutterschaftsgeld an,
allerdings weicht dieser Tag (Beginn Mutterschutzfrist) um einige Tag mit der uns damals eingereichten
Bestätigung ab. Sie beginnt laut Krankenkasse ca. 1 Woche vorher.
Kann ich grundsätzlich davon ausgehen, dass der Krankenkasse in der Zwischenzeit ein geänderter
"voraussichtlicher Tag der Entbindung" vorgelegen hat, und mich auf diese Angaben verlassen?
Ich weiß nicht, ob diese mir telefonisch Auskunft geben dürfen.
Ich hatte bis dato noch nie eine solche Abweichung.
Hallo @Daslo ,
sprechen Sie doch einfach mit der Krankenkasse, um den aktuellen voraussichtlichen Termin zu klären (welche Unterlagen liegen der Krankenkasse vor, die Sie noch nicht haben?) Ggf. fordern Sie danach noch bei der schwangeren Mitarbeiterin weitere, aktuellere Unterlagen an.
Viele Grüße!