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Monatliche Arbeitszeit Minijobber

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letzte Antwort am 04.05.2021 10:18:05 von Sabr_
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Sabr_
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

 

folgende Frage an euch 🙂

Wir haben einen Minijobber mit 47 h pro Monat, wöchentliche AZ 10,80 h an 4 Tagen die Woche, sprich 2,70 h pro Tag und Arbeitszeitkonto, Aushilfslohn 450,00 Euro

 

Datev zieht mir 48,60 h im April, da 18 AT a´ 2,70 h (2 Feiertage+16 AT) und sagt mir auf der Auswertung Mindestlohn, dass der MA einen Stundenlohn von 9,25 Euro hat - also Unterschreitung Mindestlohn

 

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wir bezahlen aber immer 47h und der Rest geht auf ein Arbeitszeitkonto.

Da die Monate an sich ja immer unterschiedlich viele AT haben wird man nie auf 47h kommen und die Auswertung wird nie "korrekt" sein oder habe ich einen Denkfehler?

Oder müsste ich die Arbeitszeit anders hinterlegen?

 

Ich danke euch für eure Hilfe.

 

LF
Fortgeschrittener
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LuG rechnet mit der hinterlegten wöchentlichen Arbeitszeit, wenn im Programm keine Arbeitszeitkonten hinterlegt sind.

Wir verfahren ohne Arbeitszeitkonten, sondern gem. Aufzeichnungspflicht Mindestlohngesetz mit den monatlichen Arbeitszeitdokumentationen, die die DATEV als Excel-Formular zur Verfügung stellt.

 

Wenn dann die 47 zu bezahlenden Stunden (also einschl. K, U und F) pro Monat erfüllt sind, arbeitet der AN in diesem Monat nicht mehr.

Bei uns werden die jeweiligen Zeiten grundsätzlich im Kalendarium erfasst. Das erleichtert dann z. B. auch bei unterjährigem Austritt die Prüfung, ob der Mindestlohn dann tatsächlich eingehalten wurde (wenn eine wöchentliche Stundenzahl vereinbart wurde).

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lohnetc
Aufsteiger
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Moinsen,

 

ich finde es immer wieder faszinierend, mit welchen monatlichen/wöchentlichen/täglichen Arbeitsstunden Minijobber abgerechnet werden und welche Klimmzüge dabei in Kauf genommen werden, um immer so knapp am gesetzlichen Mindestlohn zu kratzen.

 

Reicht es denn wirklich, die Voraussetzungen für Minijobber allein rechnerisch zu erfüllen, auch wenn die dafür entsprechend zu leistenden Stunden im Arbeitsalltag nicht so minutengenau erfüllt werden/werden können?

 

Und ab Juli 2021 wird die Arbeitszeit wieder um einige Minuten verkürzt, damit 9,60 EUR pro Stunde nicht unterschritten werden. Damit möchte ich mich bei meinem Prüfer nicht unglaubwürdig machen wollen.

 

onlymy50cents

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Sabr_
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Ich muss doch eine wöchentliche Arbeitszeit hinterlegen und Datev zieht dann automatisch die tägliche AZ * AT des Monats oder nicht? (da man ja auch wissen muss wie viele Stunden man bei U und K bezahlt/schreiben muss)

 

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LF
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Tja, so ist das mit den Mandantenwünschen. Schließlich können wir nicht den Schatten der Mitarbeiter spielen und prüfen, ob die Angaben/Stundenzettel des Mandanten/des AN exakt ausgeführt wurden...

 

Häufig ist es ja schon schwierig genug, den Mandanten von der Aufzeichnungspflicht zu überzeugen und ihm zu erklären, was zu bezahlende Stunden sind....

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LF
Fortgeschrittener
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Wenn Sie mit LuG arbeiten, sind die Einträge im Kalendarium der Master. Wenn wie in Ihrem FAll im System keine Arbeitszeitkonten geführt werden, kann der Automatismus ja auch nicht funktionieren.

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itreptau
Einsteiger
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Hallo Sabr,

 

es geht nur ungenau, wir geben zur Zeit bei den AN 10 h pro Woche ein.

Wenn Du 450 / 9,50 rechnest kommst Du auf 47,368421h 

Wenn Du die durch 4,33 (Durchschnittliche Wochen im Monat) rechnest kommst Du auf

10,93 hast also noch ein bischen Luft nach oben.

 

Die gehen auch bei 9,60

 

Musst also erst nächstes Jahr wieder rechnen.

 

LG

 

Sabine

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Sabr_
Einsteiger
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Hallo Sabine,

die Berechnung habe ich verstanden 🙂

Was ich einfach nicht verstehe ist folgendes, ich habe bei dem MA in den Stammdaten unter wöchentlicher AZ eingetragen: Mo 2,70h, Di 2,70h, Do 2,70h, Fr 2,70h - also 4 Tage Woche.

In Monaten mit 18 AT errechnet mir Datev daher 48,60h (vereinbart 47h) und somit unter dem Mindestlohn.

In Monaten mit 17 AT (*2,70h) errechnet Datev 45,90h da ist es ja dann kein Problem.

Ich hoffe du verstehst was ich meine 😞

 

Liebe Grüße Sabrina

 

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itreptau
Einsteiger
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Hallo Sabrina,

 

Du rechnest ja auch am Limit mit 10,8 Tagen. Ich würde die vier Tage mit 2,5 Stunden rechnen.

 

LG

 

Sabine

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itreptau
Einsteiger
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Sorry meinte Wochenstunden

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Sabr_
Einsteiger
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Guten Morgen,

 

ja das stimmt.

Wir werden den AV ab 07/21 ändern auf eine wöchentliche AZ von 10h.

Somit gehen wir allem "Ärger" aus dem Weg und müssen nicht ständig die AZ anpassen weil der Mindestlohn steigt.

 

Vielen Dank!

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lohnhilfe
Meister
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ab 1.7.22 sind Sie aber wieder drunter (450 €/10,45 €/4,33 Wo = 9,95 Std)

LG
VM
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Sabr_
Einsteiger
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Nachricht 13 von 13
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Das ist richtig und werde ich so berücksichtigen.

Danke für den Hinweis.

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12
letzte Antwort am 04.05.2021 10:18:05 von Sabr_
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