Hallo zusammen,
eine Mandantin sprach mich bzgl. der 'Mitteilungspflicht über die Beschäftigung einer schwangeren Frau an die zuständige Aufsichtsbehörde' an.
Ich habe bis jetzt noch nie etwas von dieser Mitteilung gehört. Belesen habe ich mich nun, einen Vordruck zur Mitteilung habe ich auch gefunden (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW).
Habt Ihr jemals diese Meldung gemacht? Bzw. wie geht Ihr damit um?
Wie wird der Arbeitgeber über diese Mitteilungspflicht informiert? (in meinem Fall hat die schwangere Mitarbeiterin dem Arbeitgeber einen Ausdruck der BGHW [nicht relevant] in die Hand gedrückt - also auch sehr unkonkret).
Ich freue mich über Rückmeldungen!
Liebe Grüße
Anne Koch
Hallo,
wir erstellen immer, bei Bekanntmachung einer Schwangerschaft, eine Meldung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde, inkl. der Gefährdungsbeurteilung. Daraus ergibt sich, ob ein arbeitgeberseitiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Wir schalten auch immer den zuständigen Betriebsmediziner ein.
Konnte ich damit weiterhelfen?
Hallo Frau Herda-Lüders,
da ich ja aktuell etwas unwissend bin, kann alles helfen
Die Gefährdungsbeurteilung kann ich nicht vornehmen, habe im aktuellen Fall den Arbeitgeber aber darauf hingewiesen, dass er sich mit diesem Passus auseinandersetzen muss.
Vielen Dank also fürs erste!
Liebe Grüße
Anne Koch
Hallo Frau Koch,
ich denke, die Gefährdungsbeurteilung und die Meldung an die zuständige Behörde, sind beides Angelegenheiten, die wir als Steuerberater nicht für die Mandanten übernehmen können.
Hier sollte es ausreichend sein, wenn der Mandant informiert wird, dass er dies erledigen muss.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Frau Koch,
ich bin auch gerade in einer Akte einer Mitarbeiterin über eine solche Mitteilung gestolpert. Habe vor einem Jahr den Betrieb gewechselt und kenne natürlich nicht jede Akte auswendig.
Ich habe in meinen 10 Jahren Lohnbuchhaltung noch nie von so einer Meldungspflicht gehört. Und habe auch bisher keine der ca. 20 Schwangerschaften gemeldet, weil ich es einfach nicht wusste.
Ich fände es interessant, wenn sich andere User zu dieser Meldepflicht äußern würden.
Ist sie bekannt? Oder eher unbekannt?
Freue mich über Erfahrungen und einen regen Austausch.
Viele Grüße
Hallo,
diese Meldepflichten verbleiben auch hier beim Mandanten.
Gruß
C. Rohwäder
So wie die Kollegen Lutz und Rohwäder handhaben wir es auch bei uns.
Wir weisen auf die Meldepflicht hin, es ist für uns aber fast nie möglich, eine Gefährungsbeurteilung durchzuführen, da wir die ganz genauen Arbeitsplätze der Mitarbeiter nicht kennen (können).
Hallo zusammen,
im Falle von Schwangerschaften bei Mitarbeitern von Mandanten, verweise ich ebenfalls darauf, dass diese sich selbst beim Gewerbeaufsichtsamt melden sollen (bei Bedarf für eine Gefährdungsbeurteilung verweise ich auch zusätzlich noch auf die Berufsgenossenschaften). Weil m.E. kann der Mandant auch direkte Rückfragen (z.B. Ruhemöglichkeiten, Arbeit mit Gefahrstoffen, etc.) einfacher beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Lubbe
Ich habe vor ein paar Jahren zufällig festgestellt dass es diese Meldepflicht gibt, weil ich ein entsprechendes Formular in der Akte gesehen habe. Seitdem weise ich den Mandant darauf hin dass es diese Pflicht gibt und er eine Beurteilung zur Gefährdung vornehmen muss. Ich habe inzwischen auch festgestellt, dass nicht überall die gleiche Behörde dafür zuständig ist. in unserer Gegend gehen die Formulare an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht
Die Datev hat zu einigen Themen Checklisten in Lexinform. Diese sind in der Regel hilfreich. Kann man auch gut einem Mandanten zur Verfügung stellen.
Es gibt auch eine für Mutterschutz:
Mutterschutz - Checkliste Mutterschutz
Viele Grüße
T. Reich
Vielen Dank für die Beiträge bisher.
Gibt es hier denn auch Selbstabrechner, die Erfahrungen mit dieser Meldung haben?
Hallo,
ich habe auch schon selbst eine solche Meldung erstellt.
Formular entsprechend ausgefüllt und verschickt. Bei der Gefährdungsbeurteilung sollten Sie sinnvollerweise den Sicherheitsbeauftragten hinzuziehen.
Mehr ist in diesem Fall nicht passiert. Es kam noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo,
bei Schwangerschaften von Mitarbeitern des Mandanten verweisen wir nur darauf, dass der Arbeitgeber sich selbst beim Gewerbeaufsichtsamt melden soll. Die staatlichen Aufsichtsbehörden haben in den Bundesländern unterschiedliche Namen: Gewerbeaufsicht, Amt für Arbeitsschutz oder Umweltamt, um nur einige Beispiele zu nennen. Namen und Kontaktadressen finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite der Landesregierung oder des Landesministeriums für Arbeit, Familie und Soziales. So kann gleich alles abgeklärt werden in Sachen Arbeitsschutz, Arbeit mit gefährlichen Stoffen usw.
Tatsächlich habe ich ebenfalls schon eine entsprechende Meldung für das zuständige Amt erstellt. In diesem Fall ging es in der Tat darum, dass der AG ein Beschäftigungsverbot aussprechen wollte.
Auch hier ist nichts nachgekommen. Das Beschäftigungsverbot wurde auch von der KK anerkannt.
Auch in unserem Abrechnungsbereich (Arbeitnehmerüberlassung) haben wir diese Meldungen in der Vergangenheit immer mal wieder erstellt und an die zuständige Arbeitsschutzbehörde weitergeleitet.
Die Gefährdungsbeurteilung kann natürlich nur vom Entleiher selbst, ggf. unter Einbeziehung des Betriebsarztes, vorgenommen werden.
Dies hat aber eigentlich immer gut geklappt, so dass wir dann die Meldung zusammen mit der Gefährdungsbeurteilung weitergegeben haben.
Eine unmittelbare Rückmeldung oder Rückfrage seitens der Behörde ist aber bisher ebenfalls nie erfolgt.
Viele Grüße
Christian Bell