Hallo,
ich soll für einen externen Buchhalter drei Lohnmandate abrechnen. Bis jetzt hat seine Mitarbeiterin die Löhne gemacht, diese hat aber gekündigt).
Dafür haben wir eine Mitgliedschaftsübergreifende Zuordnung einer SmartCard via DATEV-DFÜ beantragt und meine Smartcard wurde jetzt dem anderen Mitglied (der Beraternummer) zugeordnet. Er hat mich wohl auch in der Rechteverwaltung freigeschaltet.
Wie komme ich jetzt an die Daten. In meiner Übersicht (wir sind ein Steuerbüro) taucht diese Beraternummer nicht auf.
Vielen Dank im Voraus!
Falls es sich um LuG handeln sollte: würde es nicht genügen, den Lohnmandanten in der Kanzlei über die abweichende Beraternummer zu führen (FiBu/Allgemeine Daten/Registerkarte Export/Abweichende Ordnungsangaben) so nicht weitere Programmmodule betroffen sein sollten?
Entweder müssen die Daten von dem Kollegen zu dir in dein Büro exportiert werden. (Möglichkeit 1) - Vorteil: du bleibst auf deinem System. Nachteil: die Daten des Kollegen wandern auch physisch von ihm weg.
Oder der Kollege muss dir auf seinem System einen entsprechenden Benutzer anlegen. (Möglichkeit 2) Vorteil: der Kollege behält die Datenhoheit. Nachteil: du musst dich parallel auf ein weiteres System aufschalten.
Eine mitgliedschaftsübergreifende Freischaltung von Smartcards macht ja nur dann Sinn, wenn sich beide Parteien in der Onlinewelt bewegen (DUO) oder wenn beide Beraternummern (bzw. deren Daten) auf ein und demselben System liegen.
@Datev: Kann ich eine "Zuordnung SmartCard/mIDentity/Smartlogin in eine andere Mitgliedschaft" digital signieren (lassen)?
Wenn die Daten im RZ gespeichert sind (bei LODAS immer der Fall/ bei LuG nur wenn explizit gesendet). Kann mad diese aus dem RZ holen .
GGf muss der Buchhaltungsservice die Daten einmalig ins RZ senden oder eine loakle Datensicherung per Email, CD oder Usb-Stick.
@theo schrieb:@Datev: Kann ich eine "Zuordnung SmartCard/mIDentity/Smartlogin in eine andere Mitgliedschaft" digital signieren (lassen)?
So in der Art wie Logistikauftrag online?
Geht Stand heute (leider!!!) nur über das gedruckte, unterschriebene, gescannte PDF-Formular.
In etwa genau so wie beim Übertrag einer mandantengenutzten Beraternummer...
Weiß der Geier, warum.
@nadimb: Aber man kann die PDF Datei doch mit FP Sign oder anderen Produkten digital signieren und damit unterschreiben 😉? Fragt sich, was DATEV mit solchen PDFs macht und ob DATEV diese annimmt, oder der Mailserver gleich abweist.
Genau. Anderer Stb schickt Formular (eingescannte Unterschrift), ich fülle es aus, leite es an den Chef zur digitalen Unterschrift u. tüte das Resutat in einen Servicekontakt. So würde ich mir das vorstellen.
@metalposaunist schrieb:@nadimb: Aber man kann die PDF Datei doch mit FP Sign oder anderen Produkten digital signieren und damit unterschreiben 😉? Fragt sich, was DATEV mit solchen PDFs macht und ob DATEV diese annimmt, oder der Mailserver gleich abweist.
Ja, kann man. Wahrscheinlich. Ist dann aber auch wieder ein Würgaround.
Ich verstehe das schon beim Übertrag der mandantengenutzten Beraternummer nicht. Bei der mitgliedschaftsübergreifenden Freischaltung genauso wenig.
Der Stick ist doch bereits personalisiert. Bei jeder Abfrage VDB bestätige ich doch auch mit Eingabe meiner PIN, dass ich davor sitze. Ich halte das tatsächlich für fälschungssicherer als eine Unterschrift auf einem gescannten Dokument.
Aber sei es drum. Bei diesen Prozessen ist leider nicht bis zum Ende gedacht worden.
Würgaround
🤣
@theo schrieb:@Datev: Kann ich eine "Zuordnung SmartCard/mIDentity/Smartlogin in eine andere Mitgliedschaft" digital signieren (lassen)?
Hallo Datev,
konntet Ihr schon was rausfinden?
Es ist aber schon ganz amüsant. Wir bieten jetzt allen (Banken, Datev) die Möglichkeit standardmäßig nach EU-Recht (EIDAS) fortgeschritten signierte Dokumente einzureichen - bisher will mir keiner verbindlich sagen, ob das geht.
Stattdessen werden Emails mit eingescannten Signaturen ohne weiteres akzeptiert.
PS Die Kammer (war es Bayern @bernhardholleitner ?) ist da ganz fortschrittlich - fortgeschrittene Signatur ist ok.
Hallo,
bei den Formularen zur Zuordnung in eine andere Mitgliedschaft handelt es sich um PDF Formulare, die nicht digital signiert werden können.
Grund hierfür ist, dass dieses Formular eine Gemeinschaftsleistung von zwei unabhängigen Steuerberatern darstellt.
Steuerberater 1 gibt an, welches Medium aus seiner Mitgliedschaft abgegeben wird und Steuerberater 2 bestätigt, dass er dieses Medium aufnehmen möchte.
Hier müsste also mit zwei verschiedenen SmartCards signiert werden.
@Jacqueline_Schön schrieb:
Hier müsste also mit zwei verschiedenen SmartCards signiert werden.
Klappt mit FP Sign und zwischen StB und Mandant ja auch?! Baustelle 1002 gefunden. Weg mit dem Papier 🤢!
EDITH: @Jacqueline_Schön: Wie wäre es mit einem Onlineportal dazu 🤓? Ähnlich dem LAO. Sollte doch auch damit gehen, oder? Und wenn 1 natürliche Person 2 Kanzleien gehören und er beidseitigen Zugriff gewähren möchte, kann er das alles alleine machen - ganz ohne DATEV. In 2min alles erledigt.
Wir alle leben in der DATEV Welt wie im Apple 🍏 Ökosystem, können uns alle bei DATEV mit Service TAN, SmartCard PIN, SmartLogin PIN und Co. bei DATEV authentifizieren aber solche Dinge müssen manuell, per Post 📬, analog gemacht werden 😲? Wir haben 2021!
@Jacqueline_Schön schrieb:bei den Formularen zur Zuordnung in eine andere Mitgliedschaft handelt es sich um PDF Formulare, die nicht digital signiert werden können. [...] Hier müsste also mit zwei verschiedenen SmartCards signiert werden.
Naja, also bisher schickt der andere Berater ein Formular mit eingescannter Unterschrift, mein Chef unterschreibt, ich scanne das ein u. schicke es als Email an Datev. Eindeutig digital signiert.
Ich dachte bei elektronischer Signatur eher an eine fortgeschrittene Signatur nach EIDAS, nicht an Smartcards.
@Jacqueline_Schön schrieb:Hallo,
bei den Formularen zur Zuordnung in eine andere Mitgliedschaft handelt es sich um PDF Formulare, die nicht digital signiert werden können.
Grund hierfür ist, dass dieses Formular eine Gemeinschaftsleistung von zwei unabhängigen Steuerberatern darstellt.
Steuerberater 1 gibt an, welches Medium aus seiner Mitgliedschaft abgegeben wird und Steuerberater 2 bestätigt, dass er dieses Medium aufnehmen möchte.
Hier müsste also mit zwei verschiedenen SmartCards signiert werden.
Wo ist der Unterschied zum klassischen Mandantenübertrag? Mit den oben geschilderten Argumenten haben Sie gerade die Büchse der Pandora geöffnet. Denn das können maximal Scheinargumente sein! Denn LAO funktioniert nach dem identischen Muster. A gibt ab und B nimmt an. Signieren erfolgt durch zwei verschiedene SmartCards - die ja entsprechend personalisiert sind.
"Kompliziert" kann es ja höchstens bei MigMag werden, weil C (Mandant) zustimmen muss. Aber auch der hat ein "signierfähiges" personalisiertes Zugangsmedium (SC oder SL).
Also: wo liegt das wahre Problem?
Probleme gib es u.U. hierbei nur beim mandantengebundenen Direktgeschäft.
Es gibt keine Probleme - es gibt für alles eine technische Lösung 🤓! Ganz auf Seiten von @nadimb 👍! Man muss nur wollen und das analoge Problem auch erkennen bzw. eine digitale Lösung anbieten wollen.
Diese technische Lösung haben wir aber nicht.
Diese würden so aussehen, dass der StB den Auftrag starten kann und der Mandant dann Zustimmen kann, bevor er an den anderen StB geht.
@mkinzler schrieb:
Diese technische Lösung haben wir aber nicht.
Richtig. DATEV hat aber auch so viel anderes nicht. Also: Go, Go, Go 🏎!
bei den Formularen zur Zuordnung in eine andere Mitgliedschaft handelt es sich um PDF Formulare, die nicht digital signiert werden können
Da wird mir ja leicht übel. Man nehme:
zwei Steuerberater
zwei qualifizierte Signaturkarten
ein PDF-Dokument
Und dann hat man die freie Auswahl, ob man inline (in der PDF-Datei, PAdES) oder als separate Signaturdatei (CAdES) signiert. Das geht auch mit mehreren Unterschriften. Inline ist "schöner", weil beide Signaturen innerhalb der PDF-Datei bleiben.
Und da es sich um qualifizierte Signaturen handelt, sind sie auch rechtswirksam, und zwar unabhängig davon, ob jemand sie anerkennen möchte oder ein schlechtes Gefühl oder mangelnde Kenntnisse hat.
Himmihergottsaggramentzefixalleluja. 😅
Achja: ein Signaturprogramm braucht man noch.
Übrigens: Früher war ja auch DATEV mal ein Anbieter qualifizierter Signaturkarten, aber seit sie das nicht mehr sind, scheinen sie qualifizierte Signaturen für eine Art Voodoo zu halten.
Ich habe heute eine positive Antwort einer Bank, bei der die meisten unserer Kunden Konten haben, erhalten. Die fortgeschrittene Signatur wird akzeptiert.
Das betrifft aber nur das Verfahren für RZ-Bankinfo. Eine generelle Akzeptanz wird ausgeschlossen.
@metalposaunist schrieb:Jetzt geht DATEV steil 😲:
Abwarten:
Mandantenübertrag online: Wo können die angeforder... - DATEV-Community - 325156
Das ist erfreulich, aber wenn ich mich dort einlogge, steht oben im Auswahlfenster zwar meine Hauptberaternummer, aber die Personen, die ich auswählen kann, sind ausnahmslos NICHT aus meiner Hauptberaternummer, sondern lediglich aus den dieser BN untergeordneten, mandantengenutzten Beraternummern entsprungen.