Hallo,
ein Mitarbeiter hat folgende zinslose Darlehen erhalten:
02/2024: 800 €
03/2024: 400 €
04/2024: 400 €
07.2024: 500 €
02/2025: 600 €
04/2025: 600 €
In 12/2025 soll das nächste Darlehen in Höhe von 800 € folgen.
Diese Darlehen werden beginnend ab 03/2024 in monatlichen Raten von 200 € abbezahlt (zinslos).
Da diese Darlehen in kurzfristigen Zeitabständigen vergeben wurden, stellt sich die Fragen wann die steuerliche Freigrenze von 2.600 € überschritten wird?
Gibt es zeitliche Vorgaben, wann die Freigrenze überschritten ist und ab wann der geldwerte Vorteile lohnsteuerpflichtig wird?
Danke.
@EC63263 schrieb:
Gibt es zeitliche Vorgaben, wann die Freigrenze überschritten ist und ab wann der geldwerte Vorteile lohnsteuerpflichtig wird?
Sie müssen letztlich bei jeder Lohnabrechnung prüfen, ob die noch offene Summe aus allen Darlehen zum Ende des Monats die Freigrenze von € 2.600,00 überschreitet. Solange insgesamt weniger als € 2.600,00 offen sind, liegt kein geldwerter Vorteil vor.
Bei der Grenze ist meines Wissens auf den Restwert am Monatsende abzustellen. Soweit ich das sehe, haben sich die Darlehen aber höchstens mal auf einen Restwert von 1000 Euro summiert:
Insofer bislang unproblematisch.
Sobald der Mitarbeiter eine Restschuld von mehr als 2600,- EUR hat ist die Freigrenze überschritten und es muss ab da den geldwerte Vorteil versteuern.
Vielen Dank!