Hallo zusammen,
ich habe einen Mandanten der die Abrechnung einer Mitarbeiterin auf den nächsten Monat verlegen möchte.
Abrechnungsgruppen kann ich nicht erstellen da ich sonst keine Auswertungen zu SV und Lst. habe.
Gibt es eine Möglichkeit die Monatsabrechnung ohne die eine Mitarbeiterin voll durchzuführen?
Vielen Dank.
Moin,
eine Mitarbeiterin aus der Abrechnung rausnehmen geht so ohne Weiteres nicht.
Es hängt ein bisschen davon ab, warum die Mitarbeiterin nicht abgerechnet werden soll.
Man könnte für den Monat unbezahlten Urlaub als Fehlzeit hinterlegen. Dann erfolgt keine Abrechnung, aber auch keine Meldung von Sozialversicherung und Lohnsteuer für diese Mitarbeiterin. Wenn dies dann nächsten Monat wieder rausgenommen wird erfolgt eine entsprechende Nachberechnung. Bei einem unbezahlten Urlaub von mehr als einem Monat würde allerdings eine Abmeldung der Mitarbeiterin bei der Krankenkasse erfolgen.
Oder Sie nehmen die Mitarbeiterin bei der Zahlung raus, indem Sie in den Personaldaten die Zahlungsweise auf "kein Zahlungsverkehr" umstellen, rechnen Sie aber normal ab. Wenn Arbeitnehmer Online im Einsatz ist oder die Mitarbeiter die Abrechnungen direkt zugesandt bekommen, würde die Mitarbeiterin aber dennoch Zugriff auf die Abrechnung haben. Außerdem müssen Sie ggf. eine manuelle Überweisung vornehmen, wenn die Abrechnung nächsten Monat doch erfolgt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
@pogo schrieb:Ändere für den Mitarbeiter die Abrechnungsgruppe auf Vorwegabrechnung.
netter Trick - kannte ich auch noch nicht
Guten Morgen Her Lutz,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Die Mitarbeiterin kann nicht abgerechnet werden weil die Steuer ID und Kontonummer fehlen. Dies war bereits schon im letzten Monat so. Allerdings hat sie ihre Tätigkeit erst am 19. begonnen und wir konnten den Monat normal am 14. abrechnen. Diesen Monat geht das leider nicht und die fehlenden Daten werden auch erst wenn überhaupt am Ende des Monats vorliegen.
Arbeitnehmer online ist nicht im Einsatz.
Guten Morgen,
Vorwegabrechnung geht leider nicht. Dann bekomme ich keine Lst. Bescheinigung und DEÜV Meldungen.
Lohnsteuerbescheinigungen und SV-Meldungen habe ich für andere Mitarbeiter erhalten, als ich für einen Mitarbeiter Vorwegabrechnung eingestellt und Abrechnungen damit ausgesetzt habe.
Für den geänderten Mitarbeiter wäre natürlich ohne Abrechnung auch nichts gekommen.
Die fehlende SteuerID und Kontonummer hindert doch nicht an der Abrechnung. Dann nimmt man zur Sicherheit erstmal Steuerklasse 6, wenn es so unsicher ist, ob und wann die SteuerID an Land kommt.