Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind Arbeitsüberlassungsunternehmen, unsere Arbeitnehmer ist seit 14.03.2020 (Samstag) in Quarantäne (eine Meldung vom Gesundheitsinspektor an der Grenze). Normalerweise er arbeitet/wohnt in Deutschland und zahlt alle SV-Beiträge dort, aber jetzt befindet sich in Kroatien (Heimatland). Der Arbeitgeber muss ihm weiterhin das Netto-Gehalt auszahlen. Der Staat erstattet dem Arbeitgeber diesen Betrag. Stimmt das, weil der Arbeitnehmer befindet sich in Quarantäne in Kroatien? Was muss Arbeitgeber besonderes beachten und von Dokumenten besorgen? Vollausfall (KUG) ist vom 16.03.2020 bis weiter. Wie bucht das man, wie VK (Krank vor KUG) oder WK (Krank während Kug)? Vielen Dank im Voraus. MFG
Hallo,
aktuell gibt es noch keinen Ausfallschlüssel zur Abrechnung einer Quarantäne in DATEV Lohn und Gehalt. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Programmlösung zur Abrechnung einer Quarantäne. Weitere Informationen zum Thema Corona finden Sie hier.
Die Ausfallschlüssel VK - Krankengeld/Krankheit vor Kug und WK - Krankheit während Kug, werden ausschließlich zur Abrechnung von Krankheiten vor bzw. während Kurzarbeit gebucht.
Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld.
Zusätzlich finden Sie über unsere Suche zahlreiche Beiträge zum Thema Quarantäne. Bitte verwenden Sie zunächst die Suche um Antworten auf Ihre Fragen zu finden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Dominika Raciborska
Personalwirtschaft
DATEV eG
Frau Raciborska,
Vielen Dank.