Hallo alle miteinander,
ich habe ein Problem bei dem mir leider bis jetzt mir keiner weiterhelfen konnte.
In meiner Firma gibt es einen Angestellten mit Russischer Staatsbürgerschaft. Dieser hatte bis jetzt seinen Wohnort in Deutschland und hat für ein Deutsches Unternehmen gearbeitet. Nichts besonderes, alles wie immer.
Jetzt zieht dieser Arbeitnehmer (russische Staatsbürgerschaft) nach Italien um dort zu Studieren und verlegt auch seinen Wohnsitz dorthin, bleibt aber in der Deutschen Firma in Teilzeit tätig und Arbeitet zu 100% aus dem Homeoffice heraus.
Doppelbesteuerungsabkommen greift hier nicht, da kein Deutscher Staatsbürgerschaft.
Habe auch bereits mit der aktuellen Krankenkasse gesprochen, die meint ich müsse die Beiträge nach Italien abführen. Wie mache ich das wenn und sie lache ich das mit der Lohnsteuer?
Vielen Dank für die Hilfe im woraus.
Das ist ein komplexer Fall. Nur mal als erstes Brainstorming, ohne Gewähr:
I. Arbeitnehmer
1. Grundsätzlich SV in Italien (ggf. EU-Entsendung mit deutscher SV, wenn deutsche Aufenthaltserlaubnis, Rückkehrabsicht und weitere Voraussetzungen der Entsendung vorliegen - müsste ganz schnell, vor tatsächlichem Umzug, geprüft und beantragt werden).
2. Grundsätzlich unbeschränkte Steuerpflicht (bzw. italienisches Pendant dazu) des AN in Italien, DBA Deutschland-Italien muss im Detail geprüft werden.
3. Status als Student und Homeoffice machen ggf. alles noch komplizierter, Prüfung, ob diesbezüglich besondere Regelungen in D, I, bzw. zwischenstaatliche Vereinbarungen bestehen, auch im DBA nachschauen
II. Arbeitgeber
1. Nach Klärung Steuerpflicht AN in Italien ggf. kein deutscher Lohnsteuerabzug mehr. Im Jahr des Umzugs ggf. zeitanteilig. Unbedingt mit deutschem FA abstimmen.
Ggf. Pflicht des AG zur Teilnahme am italienischen Pendant zum deutschen Lohnsteuerabzugsverfahren. Wenn ja müsste für die Abrechnung italienischer Steuerberater / Lohnbüro eingeschaltet werden.
2. Italienischer Berater sollte sich dann auch um die italienische SV kümmern, falls keine EU-Entsendung mit A1-Bescheinigung möglich. Wenn Behandlung als Entsendung möglich, kann es durchaus sein, dass in Deutschland SV-Beiträge und in Italien Lohnsteuer abgeführt werden müssen.
3. Arbeitsrecht (Entsendevertrag, Anwenderbarkeit italienisches Arbeitsrecht, z.B. zu Arbeitszeit, Urlaub, Mindestlohn, Kündigungsschutz?) sollte auch mal geprüft werden, durch italienischen Arbeitsrechtler
4. Ausländerrechtliche Bestimmungen bei einem russischen Staatsbürger ebenfalls (D + I)
5. Schließlich, ganz wichtig, Prüfung, ob der deutsche Arbeitgeber durch den deutschen Arbeitnehmer eine Betriebsstätte in Italien begründet, und dadurch italienischen Ertragssteuern unterliegt. Ist bei Homeoffice ggf. nicht der Fall, muss aber unbedingt detailliert geprüft werden.
Leider führt die Komplexität in vielen Fällen dazu, dass solche Arbeitsverhältnisse, wenn es sich nicht um sehr wichtige Mitarbeiter handelt, gekündigt werden (müssen). Am besten schnell eine kompetente deutsch-italienische Wirtschaftskanzlei dazu befragen.
Ergänzend könnte man auch über die Beschäftigung die AN bei einem italienischen "employer of record" nachdenken, der die Leistung dem bisherigen deutschen AG in Rechnung stellt. Bei einem Studentenjob könnten die Kosten allerdings zu hoch sein.
ich habe keine Ergänzung, wollte aber mal sagen: WOW! Super Zusammenstellung 🙂
Dankeschön 🙂
Vielen Dank für diese ausführliche Antwort 🙂