Hallo,
ein Mitarbeiter hat diverse Waren im Bereich des Eigenverbrauchs (also über die Firma bestellt aber für private Zwecke eingesetzt) bestellt. Die Waren werden ursprünglich auch für unternehmerische Zwecke erworben.
Er hat ebenfalls Anspruch auf eine Tantieme, die jetzt erst feststeht und fällig ist.
Ich möchte die Summe der Waren für den Eigenverbrauch mit der Tantieme verrechnen und weiß nicht so genau wie ich hier vorgehen soll...
Zum Bsp:
Die Tantieme ist sagen wir mal 1000 € und die Summe der Waren sind 500 € brutto. Das Unternehmen ist Vorsteuerabzugsberechtigt. Was verrechne ich jetzt mit der Tantieme oder mit dem Mitarbeiter?
Mindere ich die Tantieme von 1000 € um den Warenbruttowert von 500 € und stelle letztlich 500 € Tantieme in der Lohnabrechnung ein?
Mindere ich die Tantieme von 1000 € um den Warennettowert von 420,17 €, weil das Unternehmen sich die Vorsteuer wiederholt und stelle letztlich 579,83 € Tantieme in der Lohnabrechnung ein?
Oder stelle ich 1000 € Tantieme ein und ziehe einen Nettoabzug von 420,17 € ein?
Grüße
Stellen Sie die Frage bitte Ihrem Steuerberater, dafür ist der nämlich da.
Ich bin eigentlich ganz bei @wwinkelhausen
Nur ein Gedanke.
Die Tantieme sind, unterstelle ich mal, steuerpflichtig.
Wenn Sie jetzt aus 1.000 Euro Tantieme 500 machen in dem Sie die Waren dagegen rechnen weisen Sie dann Warenbezug in Höhe von 500 Euro auf dem Lohn aus?
und ein kleiner Denkanstoß:
Das Einfachste sowas darzustellen ist es den Lohn in Ruhe zu lassen. die 500 Euro werden als Forderung gegen AN eingebucht und AN überweißt die 500 Euro. Vor allem warum sollte der AN die Ware zum netto Preis bekommen? Würde ein fremder Dritter ja auch nicht.