Guten Abend zusammen
Unsere Filiale war im März in KA. Es wurde eine MA in die Kurzarbeit geschickt. Ein MA war am Ende des Monats krank und wurde deswegen auch für die aufgefallen Stunden als KUG abgerechnet.Alle haben im November 2020 die Einverständniserklärung unterschrieben.
jetzt ruft ein MA mich an und sagte, es sei nicht richtig. Er war nur krank! Aber der Chef hat nichts über KA im März gesagt, obwohl die Filiale offiziell in der KA ist.
Es hat schon mit dem Rechtsanwalt telefoniert. Die Abrechnung ist korrekt, aber dadurch er nicht am Anfang März über die KA informiert wurde, müssen wir das Geld zurückzahlen
Ist das korrekt? Danke im voraus
Hallo!
Da es sich bei Ihrer Frage um die rechtliche Beurteilung eines konkreten Sachverhalts handelt, werden Sie hier aller Wahrscheinlichkeit nach keine Auskunft bekommen. Da müssten Sie sich schon an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Klärung Ihrer Frage!
Wenn ein Mitarbeiter nichts arbeitet und nicht zur Arbeit kommt bekommt er gar
Kein Geld und noch zusätzlich eine
Kündigung.
Hallo,
eine rechtliche Auskunft kann ich hier nicht geben, aber es ist doch eigentlich logisch, dass ich "Krank während KUG" nur abrechne, wenn der Mitarbeiter an Tagen krank war, an denen auch Kurzarbeit für ihn geplant wurde? Da würde ich mich als Mitarbeiter aber auch auf die Hinterfüße stellen, wenn ich im Krankheitsfall nur LFZ in Höhe KUG bekommen, während ich bei Anwesenheit volle LFZ bekommen hätte.
Es muss ja im Vorhinein festgestanden haben, welche Mitarbeiter wann in Kurzarbeit sind. Und wenn nur Mitarbeiterin X für März für Kurzarbeit geplant war, kann ich bei Krankheit von Mitarbeiter Y doch jetzt nicht einfach KUG abrechnen?
Viele Grüße