Mein Mitarbeiter bekommt genau 1300 Euro brutto? Datev LG gibt Hinweis das midijob ist. Im fachlichen Literatur lese ich das 1300 nicht mehr midi Job ist?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Seit dem 01.07.2019 gilt die neue Grenze von 450,01 € - 1.300,00 €. Liegt man in diesem Bereich, ist man in der Gleitzone.
Ab 1.300,01 € wäre man nicht mehr in der Gleitzone.
Gruß
Danke. Wenn z.b midi job 1200 Euro und Mini Job 450 Euro, darf man midijob Regelung anwenden oder ist die Grenze überschritten?
Bei einem 450-Euro-Minijob kann Ihr Minijobber regelmäßig monatlich bis zu 450 Euro verdienen. Arbeitet er ein Jahr lang durchgehend, sind das höchstens 5.400 Euro – die jährliche Verdienstgrenze. Überschreitet Ihr Arbeitnehmer diese Verdienstgrenze, hat er keinen Minijob, sondern ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Midi-Job ist mehr als Minijob und weniger als Voll- oder Teilzeit.
Das Besondere an einem Midijob ist, wenn der MA mit seinem regelmäßigen Arbeitsentgelt die Grenze von 450 Euro überschreitet, würde er sprunghaft viel mehr an eigenen Beiträgen in der Sozialversicherung zahlen müssen.
Das soll im Übergangsbereich gemäß § 20 Abs. 2 SGB IV von 450,01 Euro bis 1.300 Euro verhindert werden.
@soniaplv schrieb: Danke. Wenn z.b midi job 1200 Euro und Mini Job 450 Euro, darf man midijob Regelung anwenden oder ist die Grenze überschritten?
Da es sich bei dem Midi-Job um eine sv-pflichtige (besondere) Beschäftigung handelt, und der Mini-Job pauschal verbeitragt wird, erfolgt hier keine Anrechnung.
Achtung! beide Beschäftigungen dürfen natürlich nicht bei dem selben Arbeitgeber sein