Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Es wurde eine Minijobberin mit Wohnsitz in Belgien angestellt. Dort übt sie auch ihre Hauptbeschäftigung aus. Bei der Minijob-Zentrale soll sie nicht angemeldet werden, da das Sozialversicherungsrecht des Wohnsitzstaates gilt.
Wie kann man für sie in DATEV die Abrechnung erstellen? Soll sie mit der Personengruppe 190 oder 900 (nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigte) angelegt werden?
Hat vielleicht jemand Tipps oder Erfahrungen damit?
Liebe Grüße
Hallo Community,
hat ein Mitglied der DATEV-Community Erfahrungen zu einem solchen Fall, die an dieser Stelle geteilt werden können?