Guten Morgen,
wir rechne ich einen MInijobber ab, der mal 15 Std pro Monat arbeitet und im nächsten Monat 35 Std. Was muss bei den Mandatendaten als regelmäßige Arbeitszeit eingetragen werden oder bleibt es leer??? Vielen Dank
Hallo,
beim Mitarbeiter würde ich die vereinbarte, regelmäßige Arbeitszeit lt. Arbeitsvertrag eintragen.
Beim Mandanten die Arbeitszeit, die bei Vollzeit gilt bzw. gelten würde.
Freundliche Grüße
Eva
Hallo,
bei unterschiedlichen Arbeitszeiten im Monat, würde ich nach tatsächlich geleisteten Stunden abrechnen. mit der Lohnart für Aushilfen Stunden.
Bei L&G ist das LA 2200
Beim Mandanten sollte auf jeden Fall die Wöchentliche AZ für Vollarbeiter eingetragen sein, wegen der Stundenberechnung bei der BG Aufstellung ende des Jahres.
Beim Mitarbeiter trage ich die Stundenzahl ein die sich ergeben würde wenn der Mitarbeiter 450,00 € bekäme geteilt durch den Stundenlohn (reg.wö.AZ; ist hier ein Richtwert) Hier muss aber auch zwingend, die Vollzeit angegeben werden, um die Stundenberechnung für die BG richtig zu ermitteln, wenn die BG nach Vollarbeiterrichtwert berechnet wird.
vielen lieben Dank:-)...ich bin noch etwas unsicher bei den DATEV Eingaben*zwinker* da ich nicht genau weiß, was es letztendlich bewirkt
Mein Mandant hat gar keine Vollarbeiter, nur zwei Minijobber, die unregelmäßig arbeiten.
Es gibt weder "Sollarbeitszeiten" noch "regelmäßige AZ". Wenn es was zu tun gibt, arbeiten sie auf Zuruf. Wie kann ich das in L+G abbilden?