Hallo zusammen,
wir sollten einen Minijobber anmelden der bislang noch nicht in D gearbeitet hat. Sofortmeldung gemacht, SV-Nummer erhalten. Jetzt erfahren wir vom Arbeitgeber, dass der Minijobber nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert werden kann, da er nur Leistungen vom Sozialamt erhält. Eine Regel für einen solchen Fall habe ich nicht gefunden.
Was passiert, wenn wir dann im Programm einfach nichts angeben?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
In Ihrem Fall hätte ich kein Problem, das Feld -GKV- leer zu lassen. Abrechnung läuft sauber durch.
Aber ist man nicht auch als Arbeitsloser krankenversichert .. vielleicht eine doofe Frage, ich war noch nie arbeitslos,
aber auch diese Menschen werden doch eine Gesundheitskarte einer Krankenkasse haben ... oder nicht?
Das wird schon geregelt sein. Karte ist wohl nicht nötig. Ich habe vom AG die Auskunft erhalten, dass im Falle von Erkrankungen das Sozialamt eine entsprechende Bescheinigung erstellt, die der Person den Zugang zu medizinischer Versorgung ermöglicht.
@cro schrieb:die z.B. A1- und EEL-Meldungen auslösen müssen.
Oder eAU-Abfragen. Wobei es ja (leider) viele AG gibt, die bei kranken Minijobbern dann sagen "hätte an dem Tag ohnehin nicht gearbeitet" …
(Die Krönung war dann mal eine Mandantin, die ihrer kranken Mitarbeiterin keine LFZ zahlen wollte - aber die Erstattung von der Knappschaft haben. Ja nee, ist klar.)