Hallo,
ich habe ein kleines Problem mit der Abrechnung eines geringfügig Beschäftigten, welcher bereits Altersrente für langjährig Versicherte bezieht. Die Beschäftigung wurde am 01.04.2017 aufgenommen. Nach dem Flexirentengesetz ist er Rentenversicherungspflichtig, kann sich aber wie jeder andere Minijobber von der Rentenversicherung befreien lassen. Nun ist meine Frage, wie setze ich das in L+G um. Der Beitragsgruppenschlüssel muss in der Rentenversicherung zwingend 0 oder 1 sein laut Fehlermeldung. Da es sich um einen rentenversicherungspflichtigen handelt muss ich die 1 setzen. Wo gebe ich aber im Programm die Befreiung ein? Pauschalbeiträge werden korrekt berechnet, aber auch der Rentenversicherungsanteil beim Mitarbeiter. Dies sollte aber nicht sein.
Vielen Dank für einen Lösungsvorschlag.
Guten Morgen,
auch bei Rentner bleibt eine geringfügige Beschäftigung eine geringfügige Beschäftigung,
heißt PGS 109 und BGS 61(5)00.
In Ihrem Fall BGS 6500 und Befreiungsantrag.
Das Flexirentengesetzt greift, wenn es eine sv pflichtige Beschäftigung gibt.
Hier käme dann die neuen PGS 119 und 120 zum Einsatz, die es ab der Version 10.45 gibt.
Sonnige Grüße
Vielen Dank für Ihre Antwort.
So hatte ich die Personaldaten auch erfasst. Nur kommt bei der Abrechnung aber trotzdem folgender Fehler:
Fehler #LN04466
Für den Meldezeitraum ab 01.05.2017 gilt:
Im Rahmen der DEÜV ist die Kombination aus Rentnerschlüssel 41 - 46 bis zum Erreichen der
Regelaltersgrenze, Verzicht auf RV-Freiheit und dem hinterlegten Beitragsgruppenschlüssel nicht
zulässig.
Folgende Schlüssel sind zulässig:
KV: 0,3,4,5,6,9 RV: 0,1 AV: 0,1,2 PV: 0,1,2
» Überprüfen Sie Ihre Eingaben.
Als Rentnerschlüssel habe ich die "43" erfasst. Wo liegt der Fehler?
Wenn ich das richtig verstehe haben Sie unter Beschäftigung DÜEV den Rentnerschlüssel eingegeben.
Das brauchen Sie nicht. Hier wird nur etwas eingegeben wenn Sie eine gesonderte DÜEV Meldung erstellen müssen.
Bitte die Schlüsselung wieder rausnehmen, dann müsste die Abrechnung richtig laufen.