Hallo, wie sieht das aus, wenn der Betrieb am 01.11 in Kurzarbeit geht bis wann muss der Mitarbeiter dann einen Nebenjob annehmen ? Reicht der Arbeitsvertrag bei dem Nebenjob oder ist der erste Arbeitsbeginn ausschlaggebend? Gilt der Beginn der Kurzarbeit für den Betrieb oder einzelnen Mitarbeiter ? Muss ich den Minijob vor Beginn irgendwo angeben? Liebe Grüße
Durch @Dirk_Jendritzki in den Bereich Personalwirtschaft verschoben.
KuG gilt für den ganzen Betrieb, bzw. eine Betriebsabteilung, aber nicht für einzelne Personen. Einen Nebenjob während KuG anzumelden, halte für riskant. Am besten vorab mit der Agentur klären.
Schönen Sonntag,
zu dem Thema gab es die Tage auch folgende Unterhaltung zu.
https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Minijob-in-Kurzarbeit/m-p/449995#M110337
Gruß, vw
Nochmal Hallo @MM4 ,
warum mehrfach?
Sind Sie Abrechner oder privat hier?
Gruß, vw
Hallo, Abrechner. Ja das habe ich gesehen erhalte aber keine Antwort ! Deshalb mehrmals. Aber zur Frage wie es sich verhält, wenn ein Mitarbeiter den Arbeitgeber vom Minijob während der Kurzarbeit wechselt aber vorher ein Minijob bestand hatte wird nirgendwo beantwortet.
Hallo,
@MM4 schrieb:Hallo, Abrechner. Ja das habe ich gesehen erhalte aber keine Antwort ! Deshalb mehrmals. Aber zur Frage wie es sich verhält, wenn ein Mitarbeiter den Arbeitgeber vom Minijob während der Kurzarbeit wechselt aber vorher ein Minijob bestand hatte wird nirgendwo beantwortet.
dieses Konstellation war bislang für mich aus Ihrer Fragestellung nicht ersichtlich. Einigermaßen rechtssicher sollte sich dies -wie auch bereits in den bisherigen Unterhaltungen erwähnt- aber durch die Agentur für Arbeit beantworten lassen.
Gruß, vw
Doppelpost, siehe https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Kurzarbeit-und-Minijob/m-p/450019 daher hier geschlossen.