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Minijob & Selbständige Tätigkeit beim gleichen "Arbeitgeber"

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letzte Antwort am 29.06.2023 08:45:20 von kimeba
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Gelöschter Nutzer
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Ich bearbeite eine Steuererklärung. Dabei bin ich auf das Phänomen gestoßen, dass der Minijobber gleichzeitig an das Minijob-Arbeitgeber-Unternehmen Kleinunternehmerrechnungen geschrieben hat. 

 

Ich habe ein Störgefühl bei der Gestaltung.

 

Berechtigt? Was sagt die Community zu dem Fall?

 

Mein Mandant ist der Kleinunternehmer/Minijobber.

 

Lila_Lohn
Einsteiger
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Hallo,

 

das Störgefühl teile ich vollkommen. Stichwort "Einheitlichkeit der Beschäftigung". Das wird bis auf wenige Ausnahmen so nicht funktionieren.

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gnoll
Aufsteiger
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Hallo @Gelöschter Nutzer ,

 

das Störgefühl teile ich ebenfalls, insbesondere unter Hinweis auf § 2 Abs. 1 Satz 2 LStDV...

 

Aber, wie üblich: Es kommt natürlich auf den Einzelfall drauf an!

 

Grüße aus Hessen

 

G.

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bodensee
Experte
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Grundsätzlich ein Problem , 

 

aber ich hatte den Fall schon in der Praxis der inzwischen aus durch die SV Prüfung durch ist. 

 

 

Bei mir reguläre Anstellung und Rg.stellung als Kleinunternehmer. Da die Tätigkeiten völlig unterschiedlicher Art waren funktioniert das keine Zusammenzählung da eben gerade keine Einheitlichkeit bzgl. der Tätigkeiten vorlag. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 5 von 8
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Moin,

 

dazu kann man was in den Geringfügigkeitsrichtlinien im Abschnitt 2.1.2 finden.

 

Wobei dort auch keine konkreten Abgrenzungsmaßstäbe stehen sondern darauf hingewiesen wird, dass es letztlich auf den Einzelfall ankommt.

 

Dies sollte aber insgesamt sehr genau dokumentiert werden - angefangen davon, dass eine tatsächliche Selbständigkeit mit mehreren Auftraggebern vorliegen sollte und eine genaue Abgrenzung der Angestelltentätigkeit und der selbständigen Tätigkeit vorliegen muss.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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bodensee
Experte
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Nachricht 6 von 8
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Da gebe ich Ihnen Recht, ich bin auch nur darauf gestossen weil ich davon ausgegangen bin , das es nicht geht, eben wg. der Einheitlichkeit der Vertragsverhältnisse und war dann selbst erstaunt das es doch Möglichkeiten gibt , wenn auch in sehr engen Grenzen. 

 

Wenn ich das noch richtig im Kopf habe war die Angestelltentätigkeit als Architekt und die freiberufliche Tätigkeit lag im Bereich der EDV Betreuung. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 7 von 8
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

 

 

Mein Mandant ist der Kleinunternehmer/Minijobber.

 


Wobei es in dem Fall eigentlich auch genau geregelt sein sollte - das (Haftungs-)Problem aber nicht Ihr Mandant sondern sein Arbeit-/Auftraggeber hat.

 

Wenn Sie in der Erklärung die Rechnungen des Kleinunternehmers im Rahmen der Selbständigkeit berücksichtigen und die Tätigkeit als Minijobber nicht (Pauschalversteuerung mal unterstellt) sollte eigentlich nichts schief gehen können.

 

Wenn hier ein Problem bei einer Prüfung gesehen wird, werden die beiden Beschäftigungen insgesamt zu einer Angestelltentätigkeit zusammengefasst. Und dann muss der Arbeitgeber die Sozialversicherung nachzahlen.

 

Wenn nun Ihr Mandant mit diesem Auftrag-/Arbeitgeber weiter zusammen arbeiten will, sollte dies ggf. schon gemeinsam (und vielleicht auch vorab) geklärt werden...

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kimeba
Fortgeschrittener
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Nachricht 8 von 8
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Hallo!

 

Ich würde ein Statusfeststellungsverfahren vorschlagen, damit wenigstens seitens der DRV die Sicherheit gegeben ist.

 

Gem §  7a SGB

 

 

In der Regel sollte man das natürlich vor einer Beschäftigung machen 🙂

 

Wenn es dann noch Ausnahmen gibt, die aufgrund des Statusfeststellungsverfahren nicht erfasst wurden, muss einen Fachjuristen o.s. beauftragen.

 

mfg Torsten 

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letzte Antwort am 29.06.2023 08:45:20 von kimeba
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