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Minijob Beschäftigungsverbot Mutterschutzlohn

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letzte Antwort am 06.12.2023 07:55:56 von Nicole72
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Nicole72
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Guten Tag,

 

wir haben eine Minijobberin, die aufgrund ihrer Schwangerschaft von uns ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen hat.

 

Nun tun sich ein paar Fragen auf :

 

Wie genau berechne ich den Mutterschutzlohn ? Das BV wurde Mitte November ausgesprochen, also nehme ich die Monate August bis Oktober für die Berechnung ?

Auch wenn die MAin im Oktober nicht gearbeitet hat ? Also nehme ich die beiden Gehälter (bekommt Stundenlohn) und teile den Betrag durch 3, und habe somit den durchschnittlichen Lohn der letzten 13 Wochen ?

Und das ganze trage ich dann unter Stammlohnart 148 ein ?

 

Vielen Dank für eine Rückmeldung.

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Nicole72,


über die Stammlohnart 148 können nur Stunden gebucht werden.


Es ist also nicht notwendig, dass der Mutterschutzlohn händisch errechnet wird.


Buchen Sie die Stunden, die im Zeitraum des Beschäftigungsverbot gearbeitet werden sollten, über die Stammlohnart 148.


Informationen zu allen notwendigen Schlüsselungen finden Sie auch in unserem Hilfedokument 1003717.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
Nicole72
Beginner
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Nachricht 3 von 3
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Guten Morgen Frau Mertel,

 

vielen Dank für die Info und einen schönen Nikolaus-Tag 🎅.

 

Beste Grüße

 

 

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letzte Antwort am 06.12.2023 07:55:56 von Nicole72
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