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Midijob und zwei Minijobs - korrekte Beitragsberechnung

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letzte Antwort am 30.11.2023 14:49:40 von lorenzbro
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lorenzbro
Einsteiger
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Guten Tag,

 

folgender Sachverhalt:

 

AN hat drei Arbeitsverhältnisse:

 

1. Teilzeitjob rd. 1.000,- Euro Gehalt

2. erster Minijob 54,- Euro Gehalt

3. zweiter Minijob rd. 400,- Euro Gehalt

 

Wir sind der Steuerberater des zweiten Minijobs und rechnen mit DATEV LODAS ab.

 

Steuerklasse 6 ist bereits hinterlegt, ebenso haben wir das Kästchen "Mehrfachbeschäftigung" gesetzt. Wir haben auch unter "Mehrfachbeschäftigung" -> "Midijob" das Gehalt aus der Hauptbeschäftigung i.H.v. 1.000,- Euro als "SV-Brutto aus weiteren Beschäftigungen" hinterlegt. Das ist allerdings wohl schwankend, die genaue Höhe variiert monatlich - je nachdem, wie viele Stunden geleistet wurden.

 

Meine Frage ist nun, ob dennoch einmal im Jahr die Entgelte der Hauptbeschäftigung an uns übermittelt werden, sodass die Beiträge korrekt nachberechnet werden können. Ich kenne das so von Fällen, in denen Mehrfachbeschäftigungen vorliegen, die zusammengerechnet die BBG überschreiten.

 

Oder müssen wir in diesem Fall die tatsächlichen monatlichen Lohnabrechnungen der Arbeitnehmerin aus der Hauptbeschäftigung anfordern und die Beträge entsprechend manuell in der Maske für jeden Monat korrigieren?

 

Vielen Dank schon einmal im Voraus für eure Hilfe!

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 4
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Es ist tatsächlich so, dass die Krankenkassen die GKV-Monatsmeldungen nur in den Fällen anfordern

 


@lorenzbro  schrieb:

Ich kenne das so von Fällen, in denen Mehrfachbeschäftigungen vorliegen, die zusammengerechnet die BBG überschreiten.

 

 



Um Minijobber kümmert sich die Krankenkasse leider nicht. 

 

Hier hilft tatsächlich nur die manuelle Überwachung und regelmäßige Erfassung der Entgelte.

 

Und solange die Daten des anderen Arbeitgebers nicht vorliegen, erst einmal einen relativ hohen Betrag berücksichtigen, so dass dann bei Nachreichen der Infos der AN eher eine Erstattung erhält - das "motiviert" den AN dann vielleicht eher, die Abrechnungen auch einzureichen.

 

Mit Zustimmung des AN können Sie sich ggf. auch mit dem Hauptarbeitgeber (oder dessen StB) in Verbindung setzen und die Daten direkt austauschen. Schließlich muss auch dieser die Entgelte aus der Beschäftigung bei Ihrem Mandant berücksichtigen.

sue
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
219 Mal angesehen

 

AN hat drei Arbeitsverhältnisse:

 

1. Teilzeitjob rd. 1.000,- Euro Gehalt

2. erster Minijob 54,- Euro Gehalt

3. zweiter Minijob rd. 400,- Euro Gehalt

 

 


Wenn dieser AN den ersten Minijob zu 54€ aufgibt, hat er (voraussichtlich) mehr in der Tasche, als bei dieser Konstellation. Wenn Sie ihm das mitteilen, wird sich Ihr Problem erledigen.

 

lorenzbro
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
205 Mal angesehen

Und wir hätten auch deutlich weniger Arbeit mit der Überwachung/Lohnabrechnung...

 

Der 54€-Minijob hat allerdings eher einen persönlichen und keinen wirtschaftlichen Hintergrund, wird aber in der Tat in Kürze eingestellt, sodass sich das Problem dann erledigt hat. Bis dahin müssen wir uns damit aber leider noch befassen.

 

Vielen Dank trotzdem für den Hinweis!

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letzte Antwort am 30.11.2023 14:49:40 von lorenzbro
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