Guten Morgen,
ein Mitarbeiter hat bis 09/2022 mit seinem Verdienst immer knapp oberhalb der Midi-Job Grenze gelegen.
Seit 10/2022 liegt er nun knapp darunter.
Muß dieser Mitarbeiter ab 10/2022 als Midijobber abgerechnet (nachberechnet) werden, oder gilt hier die Jahresgrenze und er müsste rückwirkend ab 01/2022 noch als Midijobber behandelt werden?
Bei jeder dauerhaften Änderung der Beschäftigungsbedingungen muss eine vorausschauende Prognose für die nächsten 12 Monate gemacht werden. Ergibt diese, dass das Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung innerhalb der Midijobgrenzen bleibt, ist die Schlüsselung so vorzunehmen.
Die Beschäftigungsbedingungen haben sich ja nicht geändert. Die Grenze wurde angehoben. Dass das nun unbedingt mitten im Jahr sein musste...
Bisher hatte der Prüfer uns immer geraten das gesamte Jahr zu beurteilen, was diesmal wegen der Anhebung etwas kompliziert ist.
Guten Morgen,
ich habe in diesem Fällen ab 10/22 den Midijob-Haken gesetzt.
Davor war es ja eindeutig kein Midijob, da die Grenze überschritten wurde.
Viele Grüße!
@nschwarz schrieb:Die Beschäftigungsbedingungen haben sich ja nicht geändert. Die Grenze wurde angehoben.
Das genau ist aber eine solche dauerhafte Änderung, die eine neue vorausschauende Betrachtung erforderlich machen kann.
Und zum 1.1. mit der Änderung der oberen Grenze auf 2000€ gibt es wieder eine dauerhafte Änderung.
Ok, vielen Dank.