Hallo,
ich hab da mal ne Frage:
ein Mitarbeiter ist seit 01.06.23 nach 45 Jahre Beitrag mit 64 in Rente und arbeitet halbtags weiter. Nun wollte ich ihn mit Midijob abrechnen, kann aber, da er erst im September 65 wird, die Sozialversicherungsbeiträge nicht auf halben Beitrag setzten. Macht es dann überhaupt Sinn ihn als Midijob anzulegen oder kann ich dann genausogut Teilzeit abrechnen und erst ab September auf Midijob umstellen? Zumal er in diesem Monat Urlaubszuschlag bekommt und damit eh über die 2000€ wäre.
Für Hilfe wäre ich dankbar 🙂
Ein AN, der jetzt 65 wird, also 1958 geboren ist, erreicht erst mit 66 die Regelaltersrente. Wird also erst im nächsten Jahr RV+AV frei für den AN.
Rentenstatus und Midijob sind separat zu beurteilen.
Jetzt ab 6/23 ist KV auf ermäßigten Beitrag zu schlüsseln, da Vollrentner keinen Anspruch mehr auf Krankengeld haben.
Jetzt mit der Teilzeitarbeit ist neu zu beurteilen, ob es ein Midijob ist, d. h. Prognose für nächste 12 Monate inkl. Sonderzahlungen, ob Jahresverdienst bis zu 24.000 € betragen wird. Falls ja, Midijob setzen.
Ein AN, der jetzt 65 wird, also 1958 geboren ist, erreicht erst mit 66 die Regelaltersrente. Wird also erst im nächsten Jahr RV+AV frei für den AN.
Auch bei Altersrente für besonders langjährig Versicherte? Heißt dass nur, dass es keine Abzüge bei der Rente gibt?
Er wird jeden Monat knapp 2000€ verdienen, ohne Zuschläge wie Weihnachtsgeld und Urlaubszuschlag. Dann bin ich mit Teilzeit vermutlich auf der sichereren Seite.
Heißt dass nur, dass es keine Abzüge bei der Rente gibt?
Korrekt. Die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner wurde zum 01.01.2023 abgeschafft.
Er kann uneingeschränkt hinzuverdienen.
Hier ein passendes Beispiel:
Steht die Höhe von WG+UG fest?
Dann bin ich mit Teilzeit vermutlich auf der sichereren Seite.
Teilzeit = nicht Vollzeit (auch ein Minijobber arbeitet Teilzeit)
Midijob = regelmäßiges durchschnittliches Entgelt bis zu 2.000 € (inkl. anteiliges UG+WG, wenn bestimmbar)