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Midijob + Mutterschutzlohn (Beschäftigungsverbot)

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letzte Antwort am 23.11.2022 13:05:38 von Alexandra_Friedrich
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Elfladdio
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Hallo liebe Community,

 

ich habe ein Problem mit einer Lohnabrechnung bzw. Erstattung der Krankenkasse.

 

Folgender Fall:
Eine Arbeitnehmerin (Stundenlohnempfängerin, keine weiteren Gehaltsbestandteile) ist seit Mitte August im absoluten Beschäftigtungsverbot (ärztlich attestiert). Ihre Entbindung findet im Februar 2023 statt.

Aufgrund des Beschäftigungsverbots musste ich sie mit Mutterschutzlohn abrechnen. Dazu habe ich den Durchschnitt der Stunden der letzten drei Monate vor dem Beschäftigungsverbot genommen. Ihr Arbeitsentgelt für den Oktober lag dann bei 602,16 €. Sie befindet sich im Midijob, d.h. die Anteile zur SV sind beim AG natürlich wesentlich höher als beim AN. Ein Antrag auf Erstattung der Aufwendungen über die U2-Umlage wurde gestellt in Höhe von 760,60 € d.h. AG-Beiträge i.H.v. 158,44 € müssten erstattet werden.

Nun stellt sich aber die Krankenkasse quer und möchte nur 722,14 € erstatten, mit der Begründung, dass nur 19,925 % des Arbeitsentgelts erstattet werden. Nun stehe ich auf dem Schlauch. Der Lohnabrechnung und Erstattungsantrag wurden über LODAS erstellt und wenn ich selber aufgrund der neuen Formeln für die Berechnung der SV-Anteile beim Midijob mit den üblichen SV-Beitragssätzen rechne, komme ich auf das gleiche Ergebnis wie die DATEV.

Das weicht von den 19,925 % der Krankenkasse ab, bei 602,16 € ist der SV-Anteil vom AG bei mir bei 26,31 %.

Ich weiß hier wirklich nicht mehr weiter. Die Krankenkasse muss doch theoretisch die Erstattung zu 100% vornehmen, damit dem Arbeitgeber kein Nachteil entsteht?!

 

Kann mir jemand weiterhelfen, habe ich einen Denkfehler? Oder ist da was bei DATEV falsch gelaufen?

 

Vielen Dank im Voraus

lebenshilfesft
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Nachricht 2 von 4
384 Mal angesehen

Ich habe hier einen analogen Sachverhalt und wäre über eine Information dankbar...

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nataliezabojnik
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Nachricht 3 von 4
350 Mal angesehen

Hallo,

 

ich hatte in den vergangenen Tagen den gleichen Sachverhalt und nach einem kurzen Telefonat mit der KK und Schilderung des Sachverhaltes hat die Fachabteilung die Differenz erstattet, da es natürlich korrekt war die AG-Beiträge vom höheren SV-pflichtigen Entgelt zu berechnen.

 

Ich bekam noch den Hinweis wenn ich den Betrag des SV-pflichtigen Entgelt richtig im Lohnabrechnungsprogramm eingetragen hätte, dann wäre der Fehler nicht passiert.

 

Ich habe die Felder für das vereinbarte Entgelt eingetragen und wüsste gerade nicht wo ich dies noch eintragen sollte.

nataliezabojnik_0-1669132357205.png

 

Hat hier jemand eine Idee?

 

Vielen Dank und viele Grüße

 

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
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Hallo, 
diesen Fall müssten wir uns genauer ansehen. 
Bitte wenden Sie sich dazu über unsere Servicekanäle an uns. 

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.11.2022 13:05:38 von Alexandra_Friedrich
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