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Midijob - Differenz in den SV-Beiträgen

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letzte Antwort am 23.10.2022 23:16:52 von LR_54
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mico
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Hallo zusammen,

 

im Oktober 2022 habe ich das erste Mal Midijobs abzurechnen. Ich habe nun mal eine Vergleichsrechnung gemacht. Dabei ist mir aufgefallen, dass zwischen den SV-Beiträgen AN+AG Monat 09-2022, die beide gleich waren, und den SV-Beiträgen AN+AG für den Monat 10-2022 sich eine Differenz ergibt. Meines Erachtens müssten das doch die gleichen Gesamtbeiträge (AG+AN) in beiden Monaten sein. Oder fehlt mir da eine Information?

 

Herzliche Grüße

 

Michaela Colak

t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

schauen Sie mal hier in die Erläuterungen:

 

https://www.haufe.de/personal/entgelt/minijob-und-midijob-im-vergleich_78_511588.html

 

Hier hat es Änderungen bei der Berechnung gegeben.

 Viele Grüße

T. Reich

mico
Beginner
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Danke für die schnelle Antwort. Leider beantwortet sich meine Frage dadurch nicht. Warum ist bei gleichem beitragspflichtigem Entgelt der Gesamtbeitrag (AG und AN) beim Midijob geringer als ohne Midijob. Die Beitragssätze sind doch die gleichen, oder?

 

VG Michaela Colak

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@mico  schrieb:

Die Beitragssätze sind doch die gleichen, oder?

 


Die Beitragssätze grundsätzlich schon - aber die Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen sind abweichend -  das sind ja gerade die Besonderheiten des Midijobs. Und ab Oktober gibt es noch zwei unterschiedliche beitragspflichtige Einnahmen - eine für die Berechnung des AN-Anteils, eine für die Berechnung des Gesamtbeitrags.

 

Dies sollten Sie auf jeden Fall intensiver nachlesen.

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pogo
Meister
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TN
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Und die Formel gibt es im Dok 1025127.

lorenz-keck
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Hallo an alle mit MIDIJOBS.....

 

im Anhang habe ich eine Lohnabrechnung Midijob beigefügt....kann mir jemand oben den Hinweis  (393,65) und unten KV/RV  (538,28) erklären 

Vielen Dank

VG

Erika Kettinger

Uwe_Lutz
Überflieger
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lorenz-keck
Einsteiger
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Hallo Herr Lutz verstehe nur Bahnhof. 

 

warum stehen in meiner Abrechnung oben Beitragspfl. Einnahmen AN 393,65  und unten in der SV-Leiste  538,28. Hier fragt der Mandant nach? Bitte keine Formel, das verstehe ich sowieso nicht 🤣 

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TN
Fachmann
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Ist die aktuelle Version ab 10/2022 vorhanden?

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lorenz-keck
Einsteiger
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ja

Ist aktuelle Lohnabrechnung im Anhang 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Ab 10/2022 ist die Berechnung neu geregelt und es gibt zwei beitragspflichtige Einnahmen.

 

Die beitragspflichtige Einnahme AN - Dies ist der Betrag, auf den die Abzüge des AN berechnet werden.

 

Die beitragspflichtige Einnahme gesamt - Dies ist der Betrag, auf den der insgesamt zu zahlende Beitrag berechnet wird.

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lorenz-keck
Einsteiger
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Hallo Herr Lutz,

 

vielen Dank. So geben wir das weiter. Die Zeile Beitragspfl. Einnahme AN ist verwirrend für die Mandanten. 

Vielen Dank für die Hilfe. 

 

VG

Erika Kettinger 

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Kleine-Einfraukanzlei
Aufsteiger
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Hallo in die Runde,

 

ich beschäftige selbst einen Midijobber, der knapp über 520,- erhält. Bei den Lohnabrechnungen für Oktober musste ich mich jetzt wirklich aufregen:

 

Der AN zahlt nicht mal 1,- € Sozialabgaben, dafür ist mein AG-Anteil deutlich höher als bisher!!

 

Wer hat sich das ausgedacht, dass die Begünstigung von Midijobbern auf den Kosten von Arbeitgebern ausgetragen wird?! Ich finde es sehr ungerecht, dass letztendlich soziale Kosten der Allgemeinheit auf die ARBEITGEBER abgewälzt werden. Wir haben schon genug Belastungen, auch in Unternehmen wird alles teurer  - wer gibt uns mehr Geld?! Zumindest mich als Kleinkanzlei trifft das schon. 

 

Und es hindert flexible Arbeitszeitmodelle, denn besser stellt ein AG EINEN AN mit einem Entgelt über der Midijobgrenze an, statt mehrere Teilzeitstellen als Midijob. V.a. in den unteren Gehaltsbereichen ab 520,- € ein absolutes Verlustgeschäft für Arbeitgeber. 

Uwe_Lutz
Überflieger
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@Kleine-Einfraukanzlei  schrieb:

 

 

Wer hat sich das ausgedacht, dass die Begünstigung von Midijobbern auf den Kosten von Arbeitgebern ausgetragen wird?!


www.bundesregierung.de

 

LR_54
Beginner
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Hallo Kleine-Einfraukanzlei,

 

da gebe ich Ihnen vollkommen recht, es ist auch unsozial gegenüber den Minijober die eine eigene Rentenversicherung bezahlen. Hier ist die Zuzahlung deutlich höher!

 

Beste Grüße

LR_54

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letzte Antwort am 23.10.2022 23:16:52 von LR_54
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