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Midijob Bestandsschutz und zusätzlich Minijob

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letzte Antwort am 10.11.2022 16:33:33 von heikeb
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Gabi2
Einsteiger
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Nachricht 1 von 21
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Hallo,

ich rechne einen Midijob mit einem Verdienst von 468 Euro ab. Zusätzlich besteht bei einem anderen Arbeitgeber ein Minijob mit monatlich 200 Euro.

Der Mitarbeiter möchte im Midijob weiterhin in der KV, PV und AV versichert sein. Was ist in der RV? Eigentlich ab 01.10.22 über die Knappschaft als Minijob abzurechnen. Aufgrund des zusätzlichen Minijobs aber weiterhin bei seiner Krankenkasse? Verstehe ich es richtig, dass Midijob und Minijob addiert werden müssen und  aufgrund des Übersteigens der neuen Minijobgrenze (520 Euro) weiterhin Rentenversicherungsbeiträge an die bisherige Krankenversicherung abgeführt werden müssen?

Der Haken bei Bestandsschutz muss trotzdem gesetzt werden? 
Von 101 muss dann nicht auf 109 abgeändert werden vermute ich mal?
Auch  bleibt es weiterhin bei 1-1-1-1 . Es wird dann weiterhin nur ein Beitragsnachweis an die bisherige Krankenkasse abgegeben? 
Ist irgendwo in den Stammdaten für den obigen Fall noch etwas zu ändern.

Was ist beim Minijob zu ändern? KV pauschal an die Knappschaft und Rentenversicherung an die Krankenkasse des Mitarbeiters ? Welche Eingaben müssen in den Stammdaten des Minijobbers gemacht werden?
Der Beitrag für die RV wird nach der Berechnungsart für Midijobs berechnet?

Hoffe ich hab mich verständlich ausgedrückt.

 

Danke

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 21
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Hallo,


bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Sie hierzu nicht umfassend beraten können.

 

Vielleicht kann Ihnen an dieser Stelle noch jemand aus der Praxis weiterhelfen, ansonsten setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
Gabi2
Einsteiger
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Nachricht 3 von 21
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Hallo Frau Schöneweis,

der Fall ist ganz schön kompliziert. Weder die Krankenkasse noch die Hotline der Knappschaft konnte mir helfen.

Auf mein Mail an die Knappschaft hat mir nun ein Mitarbeiter angerufen und folgendes vorgeschlagen:

im bisherigen Midijob alles lassen wie bisher, also 101 und 1-1-1-1 und im bisherigen Minijob an die Krankenkasse des Mitarbeiters mit 101 und 0-1-0-0

und an die Knappschaft mit 109 und 6-0-0-0. Also der Minijob wäre dann rentenversicherungsoflichtig bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers. 
Der Midijob wird über Datev abgerechnet, da gehe ich davon aus, dass die Abrechnung so kein Problem wäre. Bei dem Minijob vermute ich aber, dass dies über kein Lohnprogramm so abgerechnet werden kann. Mit dem Mitarbeiter der Minijobzentrale habe ich vereinbart, dass wir es ausprobieren und dann Bescheid gebe. Ansonsten wäre es am einfachsten den Midijob auf 520,01 Euro zu erhöhen, dann wäre abrechnungstechnisch alles kein Problem bzw. die Meldungen für den Minijob über SV-Net zu machen.

Freundliche Grüße 

 

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heikeb
Einsteiger
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Nachricht 4 von 21
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Hallo,

ich habe dasselbe Problem. Die Minijob-Zentrale hat mit gerade mitgeteilt, dass die Beschäftigungen zusammengerechnet werden müssen, weil ja beide Beschäftigungen nach der RV als Minijob gelten.

Wenn dann die Gesamtgrenze von 520 € überschritten wird, sind beide Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig.

Habe leider in keinem DATEV-Dokument ein Beispiel dazu gefunden.

Viele Grüße

Heike Drews

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Gabi2
Einsteiger
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Nachricht 5 von 21
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Hallo,

mir wurde das, was ich auf die Antwort von Frau Schöneweis geschrieben habe, mitgeteilt.

Bisheriger Midijob 101 und 1-1-1-1, also wie bisher und der Minijob an die Knappschaft mit 109 und 6-0-0-0 und zusätzlich an die Krankenkasse vom Midijob mit 101 und 0-1-0-0. 

Begründung war, dass nur die Rentenversicherung von beiden Beschäftigungen addiert werden muss, da ja nach neuem Recht bei einem Midijob mit Bestandsschutz nur die RV an die Knappschaft gemeldet werden muss,  da in der RV kein Bestandsschutz besteht. Midijob plus Minijob ergeben dann mehr als 520 Euro, also mehr wie Minijob und somit ist die RV auch für den Minijob an die Krankenkasse des AN mit 1 zu melden und die Krankenversicherung pauschal an die Knappschaft. Ich habe dem Mitarbeiter der Minijobzentrale gesagt, dass ich mal vermute, dass ein Minijob so nicht angelegt werden kann. Er meinte dann, wir sollen es ausprobieren😅
Zu dir wurde gesagt dass Midijob und Minijob mit 101 und 1-1-1-1 an die Krankenkasse des AN gemeldet werden sollen? 
Gestern habe ich noch schriftlich bei einer Krankenkasse angefragt, da kam bisher noch keine Antwort. Gebe dann Bescheid, sofern ich eine Antwort bekomme.

Was für ein Chaos 🙈

Viele Grüße 

 

 

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heikeb
Einsteiger
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Nachricht 6 von 21
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Hallo,

danke für die Nachricht.

Die Beitragsgruppen hat die Dame nicht genannt, aber es müsste so sein wie du geschrieben hast.

Ich werde auch mal die Krankenkasse anschreiben.

Wir bleiben in Kontakt!

Viele Grüße, Heike Drews

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Gabi2
Einsteiger
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Nachricht 7 von 21
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Hallo Heike,

ich hab die Antwort vom AOK Expertenforum erhalten.

Du findest sie unter

Midijob mit Bestandsschutz und Minijob gleichzeitig

Anfrage von „Gabi22“ vom 20.10.22

 

Bin gespannt, ob du die gleiche Antwort erhälst.

 

Schönes Wochenende

Gabi

 

 

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heikeb
Einsteiger
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Nachricht 8 von 21
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Hallo Gabi,

gibt es noch eine weitere Anfrage unter fast demselben Stichwort? Habe ich nicht gefunden.

Viele Grüße

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Gabi2
Einsteiger
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Nachricht 9 von 21
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Hallo,

AOK Expertenforum 

dort den Suchbegriff Midijob

dann kommt es als oberstes

Grüsse Gabi

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tax
Fortgeschrittener
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Nachricht 11 von 21
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Hallo,


bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Sie hierzu nicht umfassend beraten können.

 

Vielleicht kann Ihnen an dieser Stelle noch jemand aus der Praxis weiterhelfen, ansonsten setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung.

 

 

Hallo Frau Schöneweis,

 

gerne haben wir dafür Verständnis, dass Sie hierzu nicht umfassen beraten möchten.

 

Aber bitte stellen Sie dar, wie in Lodas dieser Fall abzubilden ist.

 

 

VG

Tax

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TN
Fachmann
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Nachricht 12 von 21
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Unserem Verständnis nach wurde die Frage bereits durch die AOK beantwortet, geltend für jedwede Software, oder verstehe ich Sie falsch?

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heikeb
Einsteiger
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Hallo,

die IKK hat geschrieben, dass sich die Befreiung beim Mini-Job auch auf den Midi-Job auswirkt, aber nach der Antwort der AOK und Anruf bei der Minijob-Zentrale halte ich das für Quatsch. Die Antworten der AOK sind m.E. richtig.

 

Im DATEV-Programm kann beim Midi-Job doch auf Personengruppe 101 gewechselt werden, wenn bei Arbeitnehmertyp 4 oder 5 steht.

 

Ich hoffe, ich konnte helfen. Viel Erfolg an alle, die auch betroffen sind!

 

Viele Grüße, Heike Drews

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heikeb
Einsteiger
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Nachricht 14 von 21
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Hallo,

es geht doch nicht, die Personengruppe 101 zu erfassen beim Midijob. Ich habe eine Anfrage bei DATEV gestartet über SK.

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trigon
Einsteiger
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Nachricht 15 von 21
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Hallo,

 

was spricht dagegen, einen Midijob mit Personengruppe 101 abzurechnen. Teilzeitbeschäftigte fallen doch öfter in den Midijob. 

 

Liebe Grüße

 

Sabine 

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heikeb
Einsteiger
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Hallo,

das Programm LODAS "spricht daggegen"!

D.h., es geht nicht, die Eingabe wird abgelehnt!

Viele Grüße

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trigon
Einsteiger
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ich habe mir einen Midijob angesehen, stimmt bis 09/2022 ging es. Ab 10/2022 gilt der Personengurppenschlüssel 109

 

Liebe Grüße

 

Sabine

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heikeb
Einsteiger
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Die AOK (Expertenteam) und die Bundesknappschaft sehen das anders, ich soll als PGRS 101 eingeben.

Jetzt ist eben die Frage, ob es ein Programmfehler ist oder ob die Krankenkassen falsch liegen.

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TN
Fachmann
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Müsste in Lodas nicht auch der Bestandsschutz aktiviert sein?

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heikeb
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Ja, ist aktiviert.

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heikeb
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Hallo, ich möchte jetzt das Ergebnis der Prüfung durch die DATEV mitteilen.

Alles war von Anfang richtig, insbesondere auch, dass der PGRS 109 sein muss.

Abmeldung zum 30.09.2022 PGRS 101 BGRS 1111 bei der KK des Mitarbeiters, Anmeldung zum 01.10.2022 PGRS 109 BGRS 1011 bei der KK, Anmeldung PGRS 109 BGRS 0100 bei der Bundesknappschaft.

Der RV-Beitrag und die Umlagen werden an die Bundesknappschaft gezahlt, die anderen Soz-Vers-Zweige an die KK.

 

Entsprechend habe ich heute die Anfragen der KK beantwortet. Falls eine KK (immer noch) der Meinung ist, dies sei falsch, lasse ich mir von denen dann die gesetzliche Vorschrift geben.

 

Der Mitarbeiterin habe ich empfohlen, den Minijob prüfen zu lassen, denn dieser kann ja nicht (mehr) RV-frei abgerechnet werden.

 

Viele Grüße,

Heike Drews

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letzte Antwort am 10.11.2022 16:33:33 von heikeb
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