Kann es sein, dass nur der Zusatzbeitrag für kinderlose Arbeitnehmer auf das Gleitzonenentgelt und nicht auf die beitragspflichtige Einnahme (siehe Hinweise)
berechnet wird?
Ist durch Zufall aufgefallen, da der Mitarbeiter mehr Arbeitnehmer-Beitrag zur Sv als beitragspflichtige Einnahme hat.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Der Zusatzbeitrag wird anders berechnet, ja - gut erklärt dies das folgende (als intern gekennzeichnete) DATEV-Dokument aus Lexinform: Arbeitnehmer mit 1.500,00 EUR im Midijob (pdf)